Gesundheitsförderung fraglich

Dubai-Schokolade: Kontrolleure kritisieren Vertrieb

, Uhr
Berlin -

Bei Pharmazieräten und der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) stößt der Verkauf von Dubai-Schokolade in Apotheken auf Kritik. Auch wenn argumentiert werden könnte, dass sich dunkle Schokolade positiv auf die Gesundheit auswirken soll, wollen die Kontrolleure die Süßware aus den Vereinigten Emiraten nicht in der Offizin sehen.

Schokolade gehört laut der Definition von apothekenüblichen Waren laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) auf den ersten Blick nicht in eine Vor-Ort-Apotheke. In § 1a heißt es unter anderem: Apothekenübliche Waren seien „Mittel sowie Gegenstände und Informationsträger, die der Gesundheit von Menschen und Tieren unmittelbar dienen oder diese fördern.“ In der Aufzählung werden Süßigkeiten nicht gelistet. Doch auch bei Gummibärchen mit Vitaminen oder Frucht- und Nussriegeln stört sich die Aufsicht offenbar nicht, denn diese gibt es in nahezu jeder Apotheke.

Doch bei der aus sozialen Netzwerken bekannten und teuren Dubai-Schokolade liegt der Fall anders. Bei Pharmazieräten stößt Dubai-Schokolade in der Offizin auf Skepsis. „In erster Linie fand ich den Gedanken, Dubai-Schokolade in der Apotheke zu veräußern, befremdlich. Wie ist diese denn zu kategorisieren?“, fragt sich ein Kontrolleur aus Baden-Württemberg. Die ApBetrO lasse Produkte zur Gesundung, Gesunderhaltung und Pflege zu. Dazu zählten auch Nahrungsergänzungsmittel, die den Lebensmitteln zuzuordnen sind, wenn diese der Gesunderhaltung dienten. Aber Schokolade? „Nun, es gibt die weiteren apothekenüblichen Waren, zu denen Gesundheitsbücher oder Desinfektionsmittel zählen. Aber auch hier lässt sich die Schokolade nur schwer zuordnen. Also findet sich für die Schokolade nur schwer Platz.“

Tryptophan in zu geringer Menge

Der Kontrolleur räumt ein, dass im HV-Bereich Süßwaren mit Vitamin E oder Vitamin C verkauft werden. Fakt sei, dass Inhaltsstoffe in Schokolade wie Tryptophan in zu geringer Menge enthalten seien, damit diese signifikant als Baustein für Serotonin dienen könnten, betont er. „Durch erwartet stimmungsaufhellende Wirkung kann beim Verzehr aber auch eine stimmungsaufhellende Wirkung beobachtet werden.“ Also könne Schokolade, in welcher Form auch immer, als quasi „Placebo“ eventuell doch statthaft sein. „Ich würde mir auf jeden Fall für die Aufsichtsbehörde, die zuständig ist, eine Reihe plausibler Argumente einfallen lassen, sonst wird es vermutlich doch Probleme geben. Bei dem nachlassenden Hype sollte sich bei einem Verbot aber der finanzielle Schaden der Apotheke doch sehr im Rahmen halten.“

Ablehnung und Bedenken

Ein Kollege ist bei dem Thema strikter: „Dubai-Schokolade wird garantiert kein Pharmazierat in Deutschland akzeptieren wollen“, sagt er. Das sei genauso, als würden in einer deutschen Offizinapotheke Badelatschen oder Lockenwickler als apothekenübliche Ware angeboten.

Auch die Kammer hat Bedenken: „Dubai-Schokolade zählt unseres Erachtens nicht zu apothekenüblichen Waren und darf somit nach unserer Auffassung nicht in einer Apotheke verkauft werden“, sagt eine LAK-Sprecherin. „Ob Probleme mit der Aufsicht drohen, kann ich Ihnen nicht sicher beantworten. Die Bewertung liegt in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums.“

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
„97 Prozent aller Apotheken können teilnehmen“
E-Couponing: ADG zieht mit
Mehr aus Ressort
Inhaber stellt tierische Praktikantin ein
Über 200.000 Klicks: Frau Paula begeistert auf Instagram