Zu Risiken und Prozessaussichten fragen Sie ihren Datenschutzbeauftragten. Diese Ansage könnte im Moment in Deutschlands Apotheken als Endlosschleife laufen. Denn die Vorbereitung auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die am 25. Mai in Kraft tritt, ist für Apotheker und ihre Kunden schwierig und unübersichtlich.
Viele Apotheker ärgern sich darüber, dass sie über ihre Kammern viel zu spät Material über die neue und komplexe Gesetzeslage erhalten haben. Nicht nur die Hauptverantwortlichen, nämlich die Apothekenleiter, sondern auch alle Angestellten müssen fit sein in der Handhabung der neuen Datenschutzbestimmungen. Das dauert und kann auch bei knappen Personaldecken in der Offizin nicht mal eben so nebenbei organisiert werden.
Überall dort, wo im Interesse der Kunden in den vergangenen Jahren für mehr Service gesorgt wurde, wartet jetzt viel Arbeit auf die Apotheker. Wer seinen Kunden zum Beispiel den Whatsapp-Service für die Arzneimittelbestellung anbietet, muss das nach jetzigem Stand einstellen. Denn die gesetzlichen Formulierungen sind in Teilen so schwammig, das viele Apotheker mit Abmahnfallen rechnen.
Der Messaging-Dienst Threema gilt zwar nach Angaben seines Herstellers als „DS-GVO-konform“, aber selbst hier schrecken die Apotheker zurück. Vielmehr gilt intern immer häufiger die Richtschnur: Solange wir das nicht von Juristen schriftlich bestätigt bekommen, machen wir erst einmal gar nichts. Und das ist es auch, was die meisten Apotheker im Moment nervt. Nicht, dass sie nach Ladenschluss noch über Texten brüten, sich zusätzliche juristische Beratung einkaufen, die Mitarbeiter schulen – sondern die Unklarheit.
Dazu kommt dann noch die Mehrarbeit, alle bisherigen Kunden, die einen Whatsapp-Service ihrer jeweiligen Apotheke nutzen, anzuschreiben und sie über die Änderung zu informieren. Die Erfahrung der letzten Tage in vielen Apotheken zeigt, dass diese dröge Gesetzesmaterie auch bei den Verbrauchern noch gar nicht richtig angekommen ist. Gerade unter den Whatsapp-Kunden sind viele berufstätige Frauen in der Altergruppe zwischen 25 und 55, denen jetzt ein schneller Weg zu Arzneimitteln aus der Apotheke ihres Vertrauens ab Ende Mai wieder verschlossen wird. In mancher Apotheke kommen bis zu 100 Kunden zusammen, die den Service nutzen.
Dabei geht es vielen Apothekern gar nicht um das Mehr an Datenschutz, das jetzt für alle kommt. Das wird auch in der Offizin begrüßt. Aber die ungenaue und unsichere Art, wie das eigentlich gut Gemeinte jetzt über Kunden und Apotheker hereinbricht, trägt Züge von Kundenfeindlichkeit und Gängelei. Viele Apotheker hoffen noch auf Feinjustierungen. Ist das neue Gesetz erstmal einige Monate angelaufen und haben genügend Präzendenzfälle die Gerichte erreicht, könnte es noch Änderungen geben. Denn für die Verordnung sind gar nicht alle Szenarien vor Ort durchgespielt worden, beklagen etliche Apotheker.
Verständlich ist auch die Angst vor Strafe, denn pro Einzelfall drohen Geldbußen bis zu einer Höhe von 300.000 Euro. Zwar sind bei erstmaligem Verstoß auch Rügen möglich, bei Wiederholung aber auch Geldbußen, die bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes betragen dürfen, in schweren Fällen 4 Prozent.
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