Seit 1. März darf das Wurmmittel Droncit (Praziquantel, Bayer) nur noch auf Rezept abgegeben werden. Die apothekenpflichtige Ware kann zum Teil an Bayer zur Gutschrift zurückgeschickt werden. Jedoch bleiben einige Apotheker auf ihren Lagerbeständen sitzen und sind verärgert.
Droncit war „das“ Tierarzneimittel der Apotheken, nun verlieren die Pharmazeuten das Wurmmittel mit großer Sicherheit an die Praxen, denn die geben das Arzneimittel den Tierhaltern meist selbst mit. Einige Apotheken werden dennoch die apothekenpflichtige Ware weiterhin im Schub haben, denn nicht alle Packungen dürfen retourniert werden.
Die Retourenregelung von Bayer gilt nur für Chargen, die seit Herbst vergangenen Jahres im Umlauf sind. Droncit Spot on für Katzen wird in den Chargen KP0C771, KP0C772 und KP0CB77 gutgeschrieben. Droncit Tabletten zu zwei Stück dürfen mit den Chargenbezeichnungen KP0C2J8, KP0C621, KP0CDDH und KP0CNHK sowie zu 20 Tabletten KP0CAJ4 zurück. Für alle anderen Produktionsreihen gilt die Rücknahmeregelung nicht und somit erfolgt auch keine Gutschrift.
Apotheker „wurmt“ diese Regelung. In den sozialen Medien macht ein Apotheker seinem Ärger Luft: „Fa. Bayer macht sich ja echt Freunde.“ Seine Packung ist „ein Dreivierteljahr alt, hat noch Laufzeit bis 11/2021 (!) und wird von Bayer nicht zurückgenommen […] sind zwar ‚nur‘ 8,xx aber sauer bin ich trotzdem!“
Bayer teilte dazu auf Nachfrage mit, die Retourenregelung sei „eine freiwillige Leistung für Kunden, die das Tierarzneimittel Droncit direkt beim Hersteller oder über den pharmazeutischen Großhandel bezogen haben“. Berücksichtig wurden Chargen, die seit September 2017 bezogen wurden. „Die Retoure ist ein halbes Jahr später seit dem 1. März 2018 möglich“, so ein Sprecher. Apotheken können die betroffene Ware an folgende Adresse schicken: Bayer Vital GmbH, C/o Pharmlog Logistik GmbH, Siemensstr. 1 (ab dem 16.04.18: Edisonstr. 25), 59199 Bönen.
Die Galgenfrist von zwei Jahren für Droncit endete zum 1. März, denn bereits 2016 war die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) geändert worden. Hintergrund für die Rezeptpflicht waren ordnungspolitische Erwägungen: In den vergangenen Jahren drängten einige Hersteller darauf, dass der Wirkstoff auch für andere Tiere freigegeben wird. Da im Arzneimittelgesetz (AMG) für die entsprechende Produktgruppe aber keine Apothekenpflicht vorgesehen ist, hätte die Entlassung den freien Verkauf im Fachhandel zur Folge gehabt.
Sowohl Diagnose als auch Therapie einer Endoparasitose erforderten tierärztlichen Sachverstand, so die Argumentation. Eine Gabe von Praziquantel durch den Tierhalter berge Gefahren, da eine Infektion von Hund oder Katze durch das Medikament nicht vollständig behoben werden könne. Praziquantel ist zwar gegen lebende Würmer wirksam, nicht aber gegen die Eier. Viele Tierhalter würden sich mit der Gabe des Antiparasitikums in falscher Sicherheit wiegen, so die Bedenken.
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