„Gefundenes Fressen“

Dronabinol-Retax: AOK kürzt nach Lust und Laune

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Berlin -

Momentan häufen sich Retaxen bei Dronabinol-Rezepturen auf Muster-16-Format. Vor allem die AOK scheint rigoros zu sein: „Dronabinol-Rezepturen werden fast immer gekürzt. Man kann den Eindruck gewinnen, dies geschieht nach Lust und Laune. Die Kasse bezieht sich dabei auf einen Fanatsie-Einkaufspreis von Herstellern, die meist nicht lieferbar sind“, so ein Inhaber aus Nordrhein-Westfalen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, müssten Apotheken bei jeder Abrechnung von Dronabinol-Rezepturen Protokolle von Defektlisten mitschicken, ärgert sich der Apotheker: „Für die Kassen, insbesondere die AOK, scheint eine Dronabinol-Rezeptur ein gefundenes Fressen zu sein. Es wird grundsätzlich alles retaxiert mit Verweis auf billigere Hersteller.“ Oftmals seien diese Defekte nach längerer Zeit nicht mehr nachvollziehbar, so der Inhaber.

Dabei seien die Rezeptursubstanzen dieser Hersteller häufig gar nicht lieferbar: „Es ist relativ schwer, diese preiswerten Hersteller überhaupt ausfindig zu machen. Die Substanzen laufen nicht unter Aut-idem-Ausschluss und tragen unterschiedliche Namen“, so der Inhaber. „Ich kann schlecht jedesmal eine Liste von etwa 160 Herstellern durchschauen, welcher nun gerade liefern kann und zudem preiswert ist.“ Der Kasse sei das egal: „Es muss der günstigste lieferbare Hersteller gewählt werden, ansonsten wird auf Fantasiepreise gekürzt“, ärgert sich der Apotheker.

Absolute Willkür

So habe er kürzlich eine Retaxation erhalten, die den Rezepturpreis auf ein nicht nachvollziehbares Minimum reduzierte: „Von 388,93 Euro wurden mir 384,67 Euro abgezogen“, so der Inhaber. Die Begründung lautete: „Falsche Preisberechnung, die Berechnung hat nach Hilfstaxe zu erfolgen.“ Jedoch passt die Berechnung der Krankenkasse nicht recht zum Preis, den der Apotheker errechnet hatte: „Das ist das beste Beispiel, vorn ziehen sie 358,18 Euro ab, und auf der Rückseite berechnen sie einen höheren Preis, als ich berechnet habe. In meinen Augen ist das absolute Willkür“, ärgert sich der Inhaber.

Lege man dann Einspruch ein und schicke die retaxierten Rezepte zurück an die Kasse, sei das nicht immer erfolgsversprechend: „Auffällig ist auf jeden Fall, dass ich keinerlei Bestätigung bekomme über eventuelle Rückzahlungen von vorerst retaxierten Rezepten. Wir bekommen tatsächlich ab und an wegen Einsprüchen auch Rückzahlungen, aber das ist immer mit einem Heidenaufwand verbunden und sind eher Teilerfolge. Oftmals muss man solche Kürzungen auch einfach schlucken“, so der Apotheker.

Antwort der Kasse

Zu Dronabinol stehe man in regelmäßigem Austausch mit den Herstellern, argumentiert die AOK Baden-Württemberg auf Nachfrage: „Wir verschaffen uns damit einen Überblick über die Liefersituation, da diese eine zentrale Rolle bei der Preisberechnung spielt. Bei der Abrechnung des Medikaments sind wir auf exakte Defektprotokolle der Apotheken angewiesen, da mehrdeutige Unterlagen für beide Seiten aufwendige Rückfragen erforderlich machen können“, so ein Sprecher.

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