Arzneimittelabgabe ohne Rezept

Drei Jahre Berufsverbot für Apotheker

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Berlin -

Ein Apotheker aus Hessen ist wegen der Arzneimittelabgabe ohne Rezept bestraft worden. Der ehemalige Inhaber dreier Apotheken darf für drei Jahre nicht mehr als Approbierter arbeiten und erhielt zudem ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Dazu kommt noch eine Geldstrafe. Das Urteil vor dem Schöffengericht in Marburg ist noch nicht rechtskräftig.

Innerhalb von drei Jahren soll der Apotheker in 56 Fällen gegen die Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) verstoßen haben. Ihm wurde vorgeworfen, von Mai 2016 bis Juni 2019 Rx-Arzneimittel ohne Rezept an verschiedene Personen abgegeben zu haben. Dabei soll es sich unter anderem um Tramal, Fentanyl, Tilidin, Bromazepam, Bisohexal, Metoprolol, Ofloxacin und Tadalafil gehandelt haben.

Der Pharmazeut solle auch in mehreren Fällen an eine Person Testosteron-haltige Produkte abgegeben haben, sagte eine Gerichtssprecherin. Am zweiten Verhandlungstermin wurde das Urteil gesprochen. Wegen der Abgabe von Dopingmitteln würden mehr als 2000 Euro von ihm eingezogen.

Der 62-jährige Apotheker habe die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt, so die Sprecherin. Innerhalb von einer Woche kann Berufung eingelegt werden.

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