Honorarkürzung noch nicht rechtswirksam

Drei Auszahlungstermine für Impfzertifikate

, Uhr
Berlin -

Apotheken sollen zeitnah für die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate honoriert werden. Das hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angekündigt. Darüberhinaus sei die Absenkung des Honorars von 18 auf 6 Euro ab dem 8. Juli noch nicht rechtswirksam.

Apotheken können die Auszahlung der Vergütung für die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate an drei Terminen erhalten. Das sei mit den Rechenzentren vereinbart worden, sagte eine Sprecherin. Dabei handele es sich um den 8., den 15. oder den viertletzten Bankarbeitstag. „Wir gehen davon aus, dass die Rechenzentren die ausgezahlten Beträge zeitnah an die Apotheken weiterleiten, zur Auszahlungspraxis der einzelnen Rechenzentren liegen dem BAS keine näheren Informationen vor.“

In der vergangenen Woche konnten die Apotheken erstmals Sonderbelege für das Ausstellen der Impfzertifikate abrechnen. Nicht alle haben es geschafft, diese am 1. Juli in die Abrechnung zu geben. Gerade mit Blick auf die geplante Absenkung der Vergütung am Donnerstag mehrten sich Fragen, wie das BAS reagiere, wenn die Belege erst mit der Rezeptabholung Mitte des Monats eingingen. Dort ist man gelassen: Die Absenkung der Apothekenvergütung für die Ausstellung der Impfzertifikate sei noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit noch nicht rechtswirksam, so die Sprecherin.

Für den Sammelbeleg soll die Apotheke den Beleg des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) verwenden. Bei der Krankenkassenauswahl soll ein beliebiger Kostenträger eingegeben werden, da die Kasse nicht relevant ist. Später soll dieses Feld handschriftlich durchgestrichen werden. Im Verordnungsteil soll der Text „Impfzertifikate“ ergänzt werden. Als Abgabedatum gilt als Bedruckungsregel der letzte Kalendertag des Monats, in dem die Zertifikate erstellt wurden. Die Mengen für die Impfzertifikate I und II sind aus dem DAV-Portal zu entnehmen.

Das Rezept soll bedruckt werden, kann aber auch komplett handschriftlich ausgefüllt werden. Letztlich soll es mit Stempel und Unterschrift versehen werden. Der Sammelbeleg soll an das Rechenzentrum übermittelt werden, das wiederum mit dem BAS abrechnet.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte