Der dritte Corona-Herbst steht an – und Apothekenteams überlegen vielerorts, wie sie die Infektionsgefahr einschätzen sollen. In Brandenburg kam Claudia Hilbert-Schiller von der Sonnen Apotheke zu einem eindeutigen Ergebnis. Die Inhaberin führte in ihren beiden Betrieben die Maskenpflicht wieder ein.
Hilbert-Schiller ist in der Apotheke derzeit sehr eingespannt. „Im Team sind drei Mitarbeitende erkrankt. Corona geht einfach herum“, sagt sie. „Uns überrollt die Corona-Welle gerade.“ Das Problem sei, dass manche Menschen mit leichten Erkältungsbeschwerden keinen Test mehr machten. Die Ansteckungsgefahr sei wegen der „sehr hohen Dunkelziffer“ nicht zu unterschätzen.
Deshalb schwankt die Apothekerin in ihren Betrieben jetzt um. Statt freiwillig auf Maske zu setzen, ist diese jetzt wieder für alle Pflicht. „Wir wollen damit uns und unsere Kunden schützen.“ Gleichzeitig hofft sie, dadurch das Bewusstsein für die Infektionskrankheit wieder zu schärfen. Seit dem Ende der regulären Maskenpflicht vor einigen Monaten setzte die Apothekerin bei ihrer Kundschaft auf ein freiwilliges Maskentragen, um das per Plakat gebeten wurde. „80 Prozent haben sich daran gehalten.“
Auch im Team werde in der Offizin eine Maske getragen. „Die Kunden sehen uns und wir wollen Vorbilder sein“, sagt Hilbert-Schiller. Das Problem sei, dass nur noch wenige Menschen eine mögliche Covid-19-Infektion mit einem PCR-Test abklären ließen. „Wir testen hier im Team jetzt auch wieder regelmäßig.“
Auch das Robert Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass die Infektionszahlen über das Meldewesen derzeit weniger gut erfasst werden. Mehr Infizierte ohne oder nur mit geringen Symptomen ließen sich gar nicht erst testen lassen oder positive Schnelltests nicht mit PCR-Tests bestätigen. „Nur PCR-bestätigte Infektionen werden jedoch auch als Fall gezählt“, so das RKI.
Sars-CoV-2 zirkuliere weiterhin in der Bevölkerung und könne sich überall dort verbreiten, wo Menschen zusammenkämen. Auch wenn in den Sommermonaten die Fallzahlen saisonbedingt niedriger sind als in der kalten Jahreszeit, empfiehlt das RKI nach wie vor, die AHA+A+L-Regeln einzuhalten – also Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltag mit Maske, Coronawarnapp nutzen und Lüften. Gleichzeitig solle auf einen vollständigen Impfschutz geachtet werden. „Der weitere Verlauf der Pandemie wird – neben dem Auftreten neuer Virusvarianten – wesentlich vom Impfstatus und Verhalten der Bevölkerung abhängen.“
Apotheken können bei der Maskenpflicht ihr Hausrecht nutzen. Der Bund hob die Corona-Regeln dagegen weitgehend auf. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, kann einrichtungsbezogen bestehen bleiben. Lokal begrenzt können strengere Regelungen gelten. Für die konkrete Umsetzung sind die Länder verantwortlich. Eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ist beispielsweise weiterhin möglich.
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