DocMorris: „Mogelquittung“ und Sammelkonto verboten APOTHEKE ADHOC, 15.03.2019 08:49 Uhr
DocMorris wurde erneut dazu verdonnert, den Kunden keine falschen Kaufbelege auszustellen. Das Landgericht Stendal monierte in seinem gestrigen Urteil zudem eine datenschutzrechtliche Unschärfe bei der Versandapotheke. Gegen die Boni-Gewährung an sich hat das Gericht aber nichts einzuwenden.
Apotheker Michael Nagler aus Tangerhütte hatte die niederländische Versandapotheke verklagt. Er hatte 2017 Testkäufe veranlasst, die seinen Verdacht bestätigten: DocMorris gewährte den Neukundenrabatt von 10 Euro sowie den gewohnten Rx-Bonus. Die verordneten Schmerztabletten stellte DocMorris zunächst mit 12,32 Euro in Rechnung. Die 2,50 Euro wurden in der Zeile „Verrechnung Vorteile“ abgezogen, zusätzlich ein „Gutscheinabzug“ von 9,82 Euro aufgeführt. Die Schlussrechnung ist einfach: Der Zahlbetrag beläuft sich 0,00 Euro. DocMorris hatte das Arzneimittel verschenkt.
Explizit „zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse“ erhielt der Kunde außerdem eine Rezeptkopie. Auf dieser war allerdings nur das Gesamtbrutto von 12,32 Euro ausgewiesen. Bei gesetzlich Versicherten hätte das gegebenenfalls nur Einfluss auf das Erreichen der Zuzahlungsbefreiungsgrenze sowie gegenüber dem Finanzamt. Privatversicherte bekommen sogar den vollen Betrag von ihrer Versicherung erstattet, wenn sie die Quittung so einreichen. Aus Sicht des Landgerichts Stendal ist das Anstiftung zum Betrug. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hatte die Quittungen schon 2017 in einem anderen Verfahren untersagt.
Bei den Testkäufen war außerdem aufgefallen, dass DocMorris ein personenübergreifendes Kundenkonten ohne Einwilligung der Betroffenen angelegt hatte. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) galt zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Verstoßes noch nicht, aber das alte Bundesdatenschutzgesetz sah eine entsprechende Regelung vor. Deswegen hat das Gericht auch in diesem Punkt dem klagenden Apotheker recht gegeben.
Die Klage richtete sich ferner gegen die Gewährung der Rx-Boni an sich. Doch seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Oktober 2016 ist dagegen schwer vorzugehen. In diesem Punkt hat sich DocMorris durchgesetzt, was sich in der mündlichen Verhandlung bereits abgezeichnet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.