DJ an der falschen Stelle – 2500 Euro weg APOTHEKE ADHOC, 09.06.2022 08:55 Uhr
Die Krankenkassen greifen bei „DJ-Retaxen“ jetzt regelmäßig hart durch. Fehlt der Hinweis auf die Dosierangabe auf dem Rezept, wird seit November 2021 auf Null gekürzt. Und obwohl das mittlerweile zur Prüfroutine in Apotheken gehört, rutschen im Alltagsstress immer mal wieder Rezepte durch. In diesem Fall war es besonders ärgerlich: Weil die Retax mit fast 2500 Euro happig ist und sogar „DJ“ auf dem Rezept stand – aber an der falschen Stelle.
Der HIV-Patient wird seit Jahren in der Apotheke versorgt – insofern bestand über die Dosierung sowieso auf keiner Seite des HV-Tischs Unklarheit. Aber das spielt bei der Abrechnung keine Rolle – die fehlende Angabe wurde von der IKK Südwest retaxiert.
Und tatsächlich fehlte hinter dem Medikament Insentress (Raltegravir) das „DJ“. Unter dem ebenfalls verordneten Descovy (Emtricitabin/Tenofovir-Alafenamid) stand es dagegen. Mit etwas Fantasie und gutem Willen hätte man das alleine und eingerückt in der untersten Zeile stehende „DJ“ sogar als zur Gesamtmedikation gehörig interpretieren können. Aber für ihren guten Willen ist die Rezeptprüfstelle Duderstadt nicht unbedingt bekannt und die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) kennt auch keine „Sammel-DJ-Angabe“.
Also wurde die Abrechnung um knapp 2500 Euro gekürzt. Der betroffene Apotheker will die Retaxation nicht auf sich sitzen lassen. Seinen Apothekerverband hat er schon eingeschaltet, notfalls will er sich einen Anwalt nehmen. Selbst wenn die IKK formal Recht haben mag, einen solchen Formfehler mit einem so hohen Verlust zu bestrafen erscheint dem Apotheker einfach vollkommen unangemessen. Und in der Tat ist noch nicht final geklärt, ob es sich beim fehlenden DJ nicht um einen „unbedeutenden, die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangierende, insbesondere formalen Fehler“ handelt, wonach eine Retaxation laut Rahmenvertrag ausgeschlossen wäre.