Digitaler Krankenschein: Frist läuft ab Patrick Hollstein, 18.12.2022 11:41 Uhr
Ab 1. Januar 2023 müssen Beschäftigte im Krankheitsfall ihrem Arbeitgeber keinen Krankenschein aus Papier mehr vorlegen. Ein großer Teil der Betriebe sei aber schlecht auf die elektronische Abfrage des Arbeitsunfähigkeitsnachweises vorbereitet, sagte eine Sprecherin der AOK Plus. Die seit Anfang 2022 laufende Testphase sei von vielen Unternehmen „leider nicht ausreichend“ genutzt worden.
Die Arbeitgeber müssen den Nachweis der Krankschreibung ab 1. Januar von sich aus elektronisch bei der jeweiligen Krankenkasse individuell abfragen. Dazu müssen sie unter anderem die technischen Voraussetzungen schaffen. Die Kassen informieren dazu seit Monaten auf ihren Internetseiten, in Webseminaren und Beratungen. Allein die AOK Plus arbeitet in Thüringen mit rund 42.000 Betrieben zusammen, darunter sind rund 500 Betriebe mit jeweils mehr als 100 Beschäftigten.
Zwar bekämen Firmenkundenberater seit etwa Oktober verstärkt Anfragen zu diesem Thema, sagte eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse (TK) in Thüringen. „Allerdings bei Weitem nicht so viele, wie wir erwartet hätten.“ Auch die TK beobachtet, dass nur ein Bruchteil der Arbeitgeber die Testphase nutzt. „Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass sich einige Unternehmen noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben.“ Vermutlich werde das erst akut, sobald sich im Januar die ersten Beschäftigten krank meldeten und die Firmen dann den Krankenschein vermissten.
Beschäftigte sind auch nach der Umstellung weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit im Betrieb zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen. Arztpraxen müssen Krankschreibungen in der Regel bereits seit Juli elektronisch an die Kassen übermitteln.