Schon im Juni sollen die Apotheken beginnen, Impfpässe auf ihre Echtheit zu prüfen und die Daten für das digitale Impfzertifikat zu übertragen – nur wie genau das funktionieren soll, kann noch niemand sagen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat zumindest eine Idee: Er steht in Verhandlungen mit IBM und will, dass sein Verbändeportal an die digitale Infrastruktur angebunden wird.
Apotheken sollen die Daten geprüfter Impfpässe ab Juni über die Website Mein-apothekenportal.de in das „Digitale Grüne Zertifikat“ übertragen können. Dazu befindet sich der DAV derzeit in Gesprächen mit IBM Deutschland. Über das Portal sollen Apotheker:innen und PTA dann Zugriff auf das Frontend und den Zertifikatsservice von IBM erhalten.
IBM hatte im März in einer Dringlichkeitsvergabe den Auftrag für die Impfpass-App und den zugehörigen digitalen Unterbau erhalten. Für 2,7 Millionen Euro soll der IT-Konzern den Aufbau des Systems, die Festlegung der Schnittstellen, die Entwicklung von App inklusive Frontend und Backend sowie die Benutzerdokumentation übernehmen. Eine ordnungsgemäße Ausschreibung gab es aufgrund des Zeitdrucks nicht: „Durch die kurzfristige europäische Einigung und den damit verbundenen europäischen Systemzwang muss die digitale Impfbescheinigung in Deutschland schnellstmöglich umgesetzt werden, da eine deutsche Insellösung der vereinbarten Interoperabilität entgegenstehen würde“, hieß es in der Vergabe. Mindestens zwölf Wochen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für die Entwicklung veranschlagt – die technische Infrastruktur könnte demnach bis Juni fertiggestellt sein.
Über die sollen Apothekenmitarbeiter:innen dann die Impfdaten an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermitteln. Denn laut einer aktuellen Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird das RKI das digitale Impfzertifikat technisch generieren und dazu personenbezogene Daten verarbeiten. Die kommen entweder von den Ärzten selbst direkt nach der Impfung oder aber aus der Apotheke. Wenn eine geimpfte Person ihren gelben Ausweis vorlegt, dürfen demnach sowohl Apotheker:innen als auch deren „berufsmäßige Gehilfen“ – also PTA und PKA – die Daten auf ihre Echtheit überprüfen und sie dann an das RKI melden. Allerdings müssen alle Mitarbeiter:innen entsprechend in die „formellen Anforderungen an die Impfdokumentation“ eingewiesen sein.
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