Ein mutmaßlich spielsüchtiger Vertretungsapotheker, der jahrelang Apotheken bestohlen haben soll und im Herbst verurteilt wurde, ist offenbar wieder unterwegs: Mindestens eine Apothekerin soll er um mehrere Tausend Euro erleichtert haben. Den Behörden und Apothekerkammern sind derzeit allerdings die Hände gebunden – sie warten noch auf das schriftliche Urteil.
Der Vertretungsapotheker stammt aus Frankreich, im Dezember 2009 wurde ihm vom Regierungspräsidium Stuttgart eine Approbationsurkunde ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war er in seinem Heimatland zwar schon zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden – doch im polizeilichen Führungszeugnis fand sich dem Regierungspräsidium zufolge kein Eintrag. Der Pharmazeut habe somit Anspruch auf die Approbation gehabt.
Im Regierungspräsidium sind wiederholt Beschwerden eingegangen: Gegen den Vertretungsapotheker seien „in den vergangenen beiden Jahren immer wieder Verdachtsmomente von Kollegen wegen Betrugs und Urkundenfälschung aufgrund einer bestehenden Spielsucht“ geäußert worden, bestätigt eine Sprecherin. Derzeit liege der Approbationsbehörde aber noch kein Urteil gegen den Pharmazeuten vor.
Jetzt soll der Apotheker in der Nähe von Karlsruhe wieder zugeschlagen haben: Nur eine Woche hat er in der betroffenen Apotheke gearbeitet. In dieser Zeit soll er mehrere Tausend Euro aus dem Tresor gestohlen und im Handverkauf Geld unterschlagen haben. Die Apothekerin war von einem Mitarbeiter ihres Großhändlers gewarnt worden, der den Vertretungsapotheker erkannt hatte, und zeigte den mutmaßlichen Dieb an.
Die Behörden sind dem Betrüger auf den Fersen: „Bereits im November haben wir wegen eines anhängigen Verfahrens eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft in Ingolstadt gerichtet“, berichtet die Sprecherin. „Über den Ausgang des Verfahrens wurden wir – trotz entsprechender Bitte – bisher noch nicht informiert.“
Ebenfalls im November erfuhr die Behörde von einem Ermittlungsverfahren der Polizei Bühl gegen den Apotheker. Die zuständige Staatsanwaltschaft Baden-Baden habe die Zusendung des Abschlussberichts und der Vernehmungsprotokolle zugesagt. Anklage wurde in diesem Fall aber noch nicht erhoben.Bereits im Herbst wurde der Vertretungsapotheker vom Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße wegen Urkundenfälschung, Diebstahls und Untreue verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Die für ihn zuständige Apothekerkammer Baden-Württemberg wartet noch auf das schriftliche Urteil, bevor sie selbst aktiv wird.
Den Betroffenen dauert das alles zu lange: Die zuletzt bestohlene Apothekerin kann nicht nachvollziehen, warum der Mann immer noch als Vertretungsapotheker arbeiten darf. Ein Kollege, der auch schon Opfer des Vertretungsapothekers war, ist von seiner Kammer enttäuscht. Während kleinste Verfehlungen im Alltag sofort sanktioniert würden, treibe der Betrüger seit Jahren sein Unwesen.
Doch die Behörden können nach eigenen Angaben nichts tun: „Die bisherigen hier vorliegenden belastbaren Erkenntnisse reichen nicht aus, um wegen des Ruhens oder des Widerrufs der Approbation als Apotheker tätig zu werden“, so die Sprecherin des Regierungspräsidiums. Man müsse auf die angeforderten Unterlagen warten.Ein Sprecher der Kammer rät Apothekern, Bewerber immer nach früheren Arbeitgebern und Referenzen zu fragen. Betroffenen empfiehlt er, „auf jeden Fall Strafanzeige zu stellen – auch wenn es mühsam ist“. Außergerichtliche Einigungen seien zwar einfacher, aber für die Kollegen sei es anders besser. Nur so sei ein Approbationsentzug möglich.
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