Diebstahl

Bewährungsstrafe für Vertretungsapotheker

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Berlin -

Der Vertretungsapotheker, der jahrelang im Südwesten sein Unwesen getrieben und Apotheken bestohlen haben soll, wurde verurteilt: Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat ihn wegen Urkundenfälschung, Diebstahls und Untreue in 98 Fällen schuldig gesprochen. Der Mann hatte die Taten gestanden. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Apotheker hatte im Frühjahr 2012 laut Gericht zwei Monate in einer Apotheke im rheinland-pfälzischen Neustadt an der Weinstraße gearbeitet. In dieser Zeit hatte er Geld aus dem Mitarbeitertresor und aus der Kasse gestohlen. Überführt wurde der Apotheker mit Kameraaufnahmen aus der Offizin, zuvor waren Unregelmäßigkeiten in den Kassen aufgefallen.

Dem Richter zufolge hatte der Apotheker insgesamt rund 4300 Euro aus der Kasse entwendet. Die Summe hatte er in mehreren kleinen Beträgen während seiner Tätigkeit gestohlen. Aus dem Mitarbeitertresor hatte der Mann rund 1300 Euro geklaut. Außerdem habe der Mann das Datum auf seiner Approbationsurkunde geändert, damit es so aussah, als sei er zum ersten Mal in Deutschland tätig.

Der Pharmazeut hat die Taten vor Gericht gestanden. Außerdem habe er den Schaden beglichen, sagt der Richter. Bei dem Urteil sei dies zu Gunsten des Apothekers berücksichtigt worden. Der Apotheker habe erklärt, noch aus früheren Zeiten Spielschulden zu haben. Aus Sicht des Richters hat der Mann zudem seine Spielsucht überwunden.

Diesen Eindruck teilt eine Apothekerin aus Baden-Württemberg dagegen nicht: Sie hatte den Apotheker im August zwei Wochen angestellt, und auch bei ihr waren Unregelmäßigkeiten aufgetreten: An den Kassencomputern sei Online-Poker gespielt worden, bei der Ware habe es Fehlbestände gegeben und Barverkäufe seien storniert worden, sagt sie.

Der Apotheker hat seit 2010 bereits in einigen Apotheken gearbeitet. Dabei soll er immer wieder Geld und Ware entwendet haben. Der Pharmazeut aus dem EU-Ausland war 2009 in seinem Heimatland zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Geld unterschlagen hatte. Dem Regierungspräsidium Stuttgart* hatte Ende 2009 nach eigenen Angaben allerdings ein Führungszeugnis im Original ohne Eintrag vorgelegen. Der Apotheker hatte daraufhin seine deutsche Approbation erhalten.

Laut Gericht will der Mann weiter als Apotheker tätig sein. Da er nicht glaube, wieder eine Anstellung zu finden, wolle er selbst eine Apotheke übernehmen, so der Richter.

* Anmerkung derRedaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, das Regierungspräsidium Darmstadt habe die Approbation ausgestellt. Korrekt ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Wir bitten, diesen Fehlerzu entschuldigen.

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