Apothekenbetriebsordnung

Die Streichliste der ApBetrO

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Berlin -

Die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll in wenigen Wochen in Kraft treten. Eine Zustimmung der Regierung gilt als wahrscheinlich. Dabei hat die Novelle mit dem ursprünglichen Entwurf kaum noch etwas gemein: Die strittigen Punkte wurden längst aus der Verordnung gestrichen. Geplante Erleichterungen für Filialverbünde soll es nicht geben – ganz zu schweigen von freien Rezeptsammelstellen in Gewerbebetrieben für alle.

 

Von einigen seiner Forderungen war Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bereits im Herbst 2011 abgerückt. Trotzdem sah der Referentenentwurf damals eine ganze Reihe brisanter Änderungen vor. Filialapotheken sollten von Kernanforderungen befreit werden: Hier wollte das BMG weder eine Rezeptur noch ein Labor vorschreiben.

Außerdem sollten nicht mehr alle Apotheken im Filialverbund zum Notdienst verpflichtet werden – da auch im Notdienst aber sämtliche Leistungen angeboten werden müssen, wären hierfür nur voll ausgestattete Apotheken in Frage gekommen.

 

 

In der Friedrichstraße begründete man die Sonderregeln mit einer finanziellen Entlastung der Apotheken. Das Labor, das einen großen Kostenblock ausmache, könne so besser ausgelastet werden. Außerdem zweifelte man im BMG offenbar auch an der Qualität der hergestellten Präparate bei seltenen Rezepturverordnungen: Bei häufiger durchgeführten Tätigkeiten stiegen die Erfahrungen des Personals, hieß es in der Begründung des Entwurfs.

Auch beim Botendienst wollte das BMG den Apothekern ursprünglich mehr Freiraum verschaffen: Die Auslieferung von Arzneimitteln sollte nicht nur im Einzelfall zulässig sein – der Bote müsste dann aber zum Apothekenpersonal gehören und die Beratung spätestens bei der Lieferung nachgeholt werden. Damit wollte das Ministerium die Vorgaben an die „teilweise bereits geübte Praxis“ anpassen.

Schon auf dem Weg ins Kabinett musste der Entwurf Federn lassen: Lediglich der liberalisierte Botendienst und die Erleichterungen für Filialverbünde beim Notdienst schafften es in die nächste Version. Der Bundesrat machte Bahr endgültig einen Strich durch die Rechnung: Nach wie vor soll der Botendienst nur in Ausnahmefällen erlaubt sein, Notdienste müssen weiterhin von jeder Apotheke geleistet werden.

 

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