COPD

Die neueste Retax: Spiolto

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Berlin -

Im vergangenen Jahr hatte Boehringer Ingelheim den neuen Respimat auf den Markt gebracht. Auch Spiolto kam als neues Device zum 1. März in die Apotheken. Alter und neuer Inhalator waren parallel im Handel und der Rabattvertrag der IKK-Classic änderte sich. Wer trotzdem das alte Device geliefert hat, kassiert jetzt die Quittung in Form einer Retax.

Der neue weiterentwickelte Respimat soll die Patienten in der täglichen Anwendung des Arzneimittels unterstützen. Dazu wurden im Wesentlichen drei Änderungen vorgenommen:

  • Der neue Respimat ist länger als der Vorgänger und kann so die Anwendung erleichtern.
  • Der neue Respimat hat eine größere Dosisanzeige, die direkt mit der Patronenbasis verbunden ist. Farbige Hinweise zeigen an, wann das Arzneimittel zur Neige geht und wann die Patrone gewechselt werden muss. Patienten können einfacher erkennen, wie viele Hübe noch im Inhalationssystem sind. Zuvor gab es nur einen roten Bereich, wenn die Patrone zur Neige ging. Dieser entsprach einer Restmenge von etwa 14 Hüben. War der Dosisanzeiger am Ende des roten Bereichs, wurde der Inhalator gesperrt und es konnte keine weitere Dosis mehr freigesetzt werden.
  • Neu ist auch die Wiederverwendbarkeit. Eine Dreimonatspackung kann laut Hersteller den CO2-Fußabdruck im Vergleich zum Vorgänger um bis zu 57 Prozent verbessern.

Für den Patienten bietet der neue Respimat verschiedene Vorteile. Für Apotheker, die den neuen Rabattvertrag nicht beachtet haben, jedoch nicht.

Das „Problem“

Für den alten Spiolto Respimat gab es einen Rabattvertrag bei der IKK Classic. Zum 1. April 2019, also einen Monat nach Einführung des neuen Respimat, wurde der Rabattvertrag entsprechend geändert – das alte Device durfte nicht mehr zulasten der IKK Classic abgegeben werden. Nur leider haben das einige Apotheken nicht beachtet und bleiben nun auf den Kosten sitzen. Dabei gelten für beide Varianten die gleichen Listenpreise. Unklar ist allerdings, ob die ausgehandelten Rabatte ebenfalls identisch sind. Verhindern konnte den Austausch nur der Arzt durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes bei Verordnung des Vorgänger-Devices.

Ärgerlich ist allerdings auch, dass das alte Spiolto zum 15. April „außer Vertrieb“ gesetzt wurde und nicht schon zum 1. April mit der Änderung des Rahmenvertrages.

Boehringer teilt mit, dass bei der Neueinführung des wiederverwendbaren Spiolto Respimats eine Übergangsfrist eingeräumt wurde – in der beide Inhalatoren auf dem Markt waren – damit Apotheken eventuell noch vorhandene Restbestände etwas länger an Patienten abgeben zu können. „Darüber wurden die Apotheken sowohl per Fax als auch per Paketbeileger durch den Großhandel informiert.“

Weil die Rabattverträge der Kassen keinem einheitlichen Schema folgen, gab es sowohl Kassen mit einer Übergangszeit (in der beide Varianten im Vertrag waren) als auch Kassen ohne Übergang, so der Konzern.

Der Fehler liegt zugegebenermaßen leider bei den Apotheken. Etwa 80 Prozent der Verstöße gegen Rabattverträge können auf Anwenderfehler zurückgeführt werden. Wer hat nicht schon mal das Pop-up Fenster weggedrückt und die Abgabeinformation überlesen? Die dadurch entstandenen Fehler sind meist schnell heilbar – vorausgesetzt, sie werden entdeckt. So könnte es auch im Fall Spiolto gewesen sein, denn hätte die Apotheke eine Sonder-PZN, die die Umgehung des Rabattvertrages kenntlich macht, aufdrucken wollen, hätte sie dazu mindestens zweimal die Möglichkeit gehabt, weil entsprechende Hinweise durch die Software erfolgt wären.

Der Spiolto Respimat ist als Bronchodilatator zur Dauerbehandlung der COPD zugelassen und dient der Symptomlinderung von erwachsenen Patienten. Enthalten sind der langwirksame Muskarin-Antagonist Tiotropium zu 2,5 µg je Hub und der schnell und ultralang wirksame Beta-2-Antagonist Olodaterol zu ebenfalls 2,5 µg je Hub. Betroffene sollen einmal täglich zur gleichen Tageszeit zwei Sprühstöße direkt hintereinander applizieren. Tiotropium erweitert die verengten Atemwege für mindestens 24 Stunden.

Bei COPD ist die Lunge chronisch erkrankt, weil die Atemwege entzündet und dauerhaft verengt (obstruktiv) sind. Eine Heilung ist nicht möglich, ein rasches Fortschreiten der Erkrankung kann aber oft verhindert werden. Vor allem Raucher, aber auch Passivraucher können erkranken.

Der Beitrag erschien im Original bei PTA IN LOVE. Jetzt Newsletter abonnieren!

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