Die Details zum neuen Tarifvertrag in Sachsen Hanna Meiertöns, 13.12.2022 15:38 Uhr
In Sachsen gibt es erstmals einen Tarifvertrag, Adexa und die Tarifkommissionen des Sächsischen Apothekerverbandes (SAV) haben sich auf einen Rahmentarifvertrag und Gehaltstarifvertrag verständigt. Abgesehen von der Gehaltstabelle sind dies die wichtigsten Details. Eine Übersicht zum Download gibt es hier.
Die Startgehälter des neuen Tarifvertrages liegen alle leicht unter dem Bundesrahmentarifvertrag, durch eine abweichende Stückelung der Berufsjahre in nur noch drei Stufen wird eine schnellere Steigerung des Gehaltes erzielt. Die letzte und damit höchste Gehaltsstufe ist dadurch früher erreicht, wird aber dementsprechend von der letzten Stufe des Bundesrahmentarifvertrages wieder überholt, dieser unterscheidet in vier Stufen.
Eine Neuerung ist die separate Aufführung der Filialleiter:innen, für die ebenfalls ein tarifliches Gehalt festgelegt wurde, das über dem Approbiertengehalt liegt. Für 2024 ist eine Gehaltssteigerung um 3 Prozent für alle Apothekenangestellten vorgesehen.
Die betriebliche Altersvorsorge ist kein Bestandteil des neuen Rahmentarifvertrages.
Bei den Regelungen zum Notdienst kam es in Sachsen auch zu anderen Ergebnissen: Die Notdienstbereitschaft soll unter allen Approbierten gleichmäßig aufgeteilt sein, dazu zählen auch Filialleiter:innen. Hinzugefügt wurde auch eine Regelung zur Vergütung, wenn zwei Mitarbeiter:innen im Notdienst benötigt werden. Spezifikationen für die Einrichtung des Notdienstzimmers wurden allerdings nicht aus dem Bundesrahmentarifvertrag übernommen. Ebenfalls gestrichen wurde die Klausel, dass mit einer übertariflichen Bezahlung von 13 Prozent die Notdienstbereitschaft abgegolten ist.
Eine weitere Besonderheit sind die verschiedenen Zuschläge im Vergleich: Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen wird im Bundesrahmentarifvertrag mit 85 Prozent Zuschlag vergütet, in Sachsen sind es lediglich 50 beziehungsweise 35 Prozent. In der Nacht sind es bei beiden Verträgen 50 Prozent Zuschlag, für Mehrarbeit wird allerdings ab einer bestimmten Anzahl Stunden der Zuschlag nicht auf 50 Prozent erhöht, sondern bleibt bei 25 Prozent.
Die Frist für den Ausgleich des Stundenkontos der Mitarbeiter:innen beträgt im Gegensatz zu den drei Monaten im Bundesrahmentarifvertrag sechs Monate des Folgejahres.
Der Urlaubsanspruch entspricht dem Bundesrahmentarifvertrag: 34 Tage Urlaub, ein weiterer Tag kommt nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit hinzu. In zwei Kalenderjahren kann pharmazeutisches Personal zusätzlich bis zu sechs Tage Fortbildungsurlaub beantragen, Sachsens Filialleiter:innen können sogar noch zwei Tage mehr beanspruchen.
Auch für PKA gibt es eine Besonderheit: Sie haben Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten zur Apotheke in Höhe von bis zu 50 Euro monatlich.
Darüber hinaus gibt es in Sachsen in Zukunft zusätzliche Modelle, die Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen gemeinsam anwenden können, um die Vergütung über das Tarifverhalt anzuheben: der Tarifvertrag zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen und der Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung.