Apothekerin: „Wir fühlen uns alleingelassen“

Desinfektionsmittel: Kammer stiftet Verwirrung

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Berlin -

Die Beschaffung von Desinfektionsmitteln und des für deren Herstellung notwendigen Alkohols war in den vergangenen Wochen ein zentrales Problem für viele Apotheken. In Brandenburg wollte die Apothekerkammer den Kollegen dabei unter die Arme greifen – hat dabei aber auch Verwirrung gestiftet. Zumindest beklagt das Theresia Weigel, Inhaberin der Theresia-Apotheke in Schwielowsee.

Eigentlich war es ein sinnvolles Unterfangen: Die Apothekerkammer Brandenburg hatte über das Innenministerium eine zentrale Beschaffung von Händedesinfektionsmitteln vom Biokraftstoffhersteller Verbio eingeleitet, welche dann an die Apotheken im Land verteilt werden sollten. Die Apotheken wiederum waren aufgefordert, bis zum vorvergangenen Freitag ihre Bestellungen abzugeben. So auch Weigel: Da sie als heimversorgende Apotheke einen hohen Bedarf hat, orderte sie 220 Liter unvergällten Alkohol mit Glycerol. Zwei bis drei Wochen sollte es bis zur Lieferung dauern.

Lange währte die Vorfreude allerdings nicht. Vergangenen Donnerstag verkündete die Kammer, dass der Deal geplatzt sei. „Aufgrund der noch immer ungewissen Liefertermine und -mengen und den Schwierigkeiten beim Transport und der Rechnungslegung an die Apotheken haben wir die Beschaffung von Händedesinfektionsmitteln über das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) gestoppt“, teilte die Kammer dort mit. „Ihre Bestellungen vom letzten Freitag sind storniert! Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung.“

Dennoch sollten die Apotheken nicht auf dem Trockenen sitzen bleiben. Die Kammer habe die Information erhalten, dass die Großhändler in Brandenburg inzwischen mit Desinfektionsmitteln lieferfähig seien. Es handele sich dabei allerdings nicht um die den Apothekern bekannten regulären Produkte oder Pharmazentralnummern – diese seien deshalb in der Apothekensoftware gegebenenfalls nur schwer auffindbar. „Bitte berücksichtigen Sie die Informationen der Großhändler (per Fax) oder rufen Sie an und bestellen Sie die benötigten Desinfektionsmittel auf dem regulären Vertriebsweg“, so die Kammer.

Also wandte sich Weigel an ihren Großhändler Sanacorp. Tatsächlich gibt es dort Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln zu bestellen – doch Weigel wurde trotzdem enttäuscht. Statt der fertigen Großbestellung von Händedesinfektionsmitteln kann sie nämlich über den Großhandel Desinfektionsmittel einer Apotheke in ihrer direkten Nähe bestellen. Die wiederum stellt aus Ethanol her, der mit je einem Prozent Methylethylketon (MEK) und Bitrex vergällt ist. Dazu kann sie statt der 220 Liter am Stück lediglich 30 Liter pro Tag bestellen, müsste also jeden Tag eine neue Bestellung aufgeben.

Dass die Kammer aufgrund möglicher Schwierigkeiten die Bestellung storniert hat, könne sie noch nachvollziehen. „Aber ich glaube, man hat sich da einen Überblick verschafft, welche Händedesinfektionsmittel jetzt stattdessen bestellt werden können. Dass ich jetzt einfach vergällten Alkohol kaufen beziehungsweise an den Kunden verkaufen soll, halte ich für grob fahrlässig“, sagt sie. „Wenn wir damit auch Heime und Arztpraxen versorgen sollen, haben die Anwender womöglich in den nächsten zwei Wochen als Folge Hautprobleme, so oft wie diese Menschen sich die Hände desinfizieren müssen.“

Es fehle eine klare Ansage der zuständigen Apothekerkammer, was sie abgeben dürften. „Meine Mitarbeiter und ich würden gern wissen, welche Freiheiten wir haben. Welche klaren pharmazeutischen Richtlinien gibt es denn?“ Fast täglich gebe es neue Auflagen, beklagt sie. „Darf ich wirklich einfach vergällten Alkohol als Händedesinfektionsmittel verkaufen? Jetzt sagt vielleicht keiner etwas, aber in zwei Jahren kommt die Revision und dann gibt es plötzlich Probleme.“ Die Apothekerkammer wollte auf Nachfrage keine Stellung zu dem Fall beziehen.

„Wir fühlen in der aktuellen Situation von unserer Standesvertretung alleingelassen“, beklagen die Mitarbeiter der Theresia Apotheke laut Weigel. „Ich habe auch bei der Apothekerkammer nachgefragt, ob wir bei einem Infektionsfall in Quarantäne müssen – das wussten sie nicht.“ Sie solle sich ans Gesundheitsamt wenden, habe man ihr gesagt. Dorthin habe sie eine E-Mail geschrieben und drei Tage später die Antwort erhalten: Das könne das Amt jetzt noch nicht sagen, sondern müsste es in dem Fall vor Ort entscheiden. Anderswo laufe das viel besser, kritisiert Weigel: Im Vergleich dazu habe die Apothekerkammer Sachsen klar Stellung bezogen. „Dort gibt es eine einheitliche Regelung, in Bezug auf Corona-Entscheidungen, durch die Gesundheitsämter der Landkreise Sachsens.“

„Wir geben uns nach bestem Wissen und Gewissen Mühe und erhalten nicht die erhoffte Hilfe“, klagt Weigel. Statt klare Ansagen zu erhalten, müsse das Team der Theresia Apotheke im Moment auf gut Glück selbst handeln. So machen sie es nun auch bei den Desinfektionsmitteln: „Wir könnten die Händedesinfektion beim Großhandel bestellen, machen es aber nicht. Denn bisher wird nur vergällter Alkohol geliefert, welcher als Händedesinfektion bezeichnet wird. Aus diesem Grund stellen wir hautfreundliche Desinfektionsmittel selbst her, trotz des hohen zeitlichen Aufwands.“

Es war nicht das erste Ärgernis, mit dem sich Weigel in der aktuellen Krise herumschlagen musste. Erst kürzlich erreichte eine E-Mail eines angeblichen Großhändlers für die gerade in allen Apotheken knappen Atemschutzmasken. Man könne beim „Global Store Großhandel“ Restmengen bestellen, hieß es darin. 20 FFP3-Schutzmasken wollte sie deshalb bestellen. Tagelang hörte sie nichts mehr vom Anbieter. Als sie nachfragte, kam ein Wucherangebot mit möglicherweise betrügerischer Absicht.

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