Desinfektionsmittel: Apotheken sollen priorisieren APOTHEKE ADHOC, 06.03.2020 14:13 Uhr
Weil Schutzausrüstung fehlt, können Ärzte keine Patienten behandeln oder operieren. Und in den sozialen Medien melden sich schwer kranke Patienten zu Wort, die wegen des Engpasses bei Desinfektionsmitteln verzweifelt sind. Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hat jetzt ihre Mitglieder aufgefordert, bei Restbeständen zu priorisieren. Außerdem sollen die Apotheken ihren Bedarf melden, damit zentral bestellt werden kann.
Laut Geschäftsführerin Dr. Christine Heinrich sollte bei den nur noch begrenzt zur Verfügung stehenden beziehungsweise den demnächst erwarteten Mengen an Desinfektionsmitteln die Versorgung auf diejenigen Einrichtungen und Personen beschränkt werden, bei denen ein echter Bedarf besteht. Dazu zählen laut Kammer insbesondere Arztpraxen, Krankenhäuser, Heime und Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen, die bereits mit Desinfektionsmitteln versorgt wurden. „Vergessen Sie nicht den Arbeitsschutz in den Apotheken“, weist die Kammer ergänzend hin.
Gemeinsam mit dem Ministerium arbeitet die Kammer laut Heinrich daran, Isopropanol beziehungsweise Ethanol für die Herstellung in der Apotheke zentral zu beschaffen. Aus diesem Grund sollen die Apotheken bis Mitte kommender Woche melden, welchen Bedarf an den beiden Ausgangsstoffen sowie Flaschen zur Abfüllung sie für die nächsten vier Wochen erwarten.
Ähnliches gilt laut Kammer für Schutzausrüstung wie Atemmasken, die auf Bundesebene beschafft werden sollen. Die Geschäftsstelle in Magdeburg hat daher den Bedarf für die Apotheken geschätzt und gegenüber dem Land gemeldet. „Ob, wann und wie viele Schutzausrüstungen zentral zur Verfügung gestellt werden können, ist bisher nicht bekannt.“ Einstweilen gelte auch hier: „Wenn Sie Schutzmasken (zu einem akzeptablen Preis) beschaffen können, sollten diese unbedingt in Arztpraxen/Krankenhäusern/Heimen und selbstverständlich als Arbeitsschutzmaßnahme für Ihre Mitarbeiter eingesetzt werden.“
Wie die Apotheken mit einer Infektion im Team umgehen sollen, ist laut Kammer immer eine Einzelfallentscheidung. Denn es gebe keine allgemein gültigen Festlegungen, dafür aber fast täglich neue Erkenntnisse. „Ist ein Mitarbeiter infiziert, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über eventuelle Maßnahmen. Das muss nicht zwingend die Schließung der Apotheke sein.“
Wegen der täglich neuen Lage empfiehlt die Kammer den Mitgliedern dringend, regelmäßig die Webseiten von RKI, BZgA, Landesamt für Verbraucherschutz und ABDA sowie den Auftritt der Geschäftsstelle zu besuchen. „Und ganz zum Schluss: Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren und auch Ihre Patienten zu beruhigen. Panik hilft niemandem weiter. Eine gute ‚normale‘ Hygiene und der gesunde Menschenverstand sind in dieser sicher ernsten Situation hilfreich.“
Desinfektionsmittel sind wegen der Sars-CoV-2-Epidemie zur begehrten Mangelware geworden. Apotheken dürfen ab sofort auch offiziell isopropanolhaltige Desinfektionsmittel selbst herstellen. Das hat die Bundesstelle für Chemikalien am Mittwoch mit einer Allgemeinverfügung genehmigt. Die Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 31. August und nur für bestimmte Rezepturen. Der Erreger ist inzwischen in 15 Bundesländern nachgewiesen, die meisten registrierten Fälle seit Jahresanfang gibt es in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Baden-Württemberg und Bayern. In Sachsen-Anhalt wurde bislang keine Infektion gemeldet.