Streit um NNF-Beiträge

Der Notdienst und die Insolvenz

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Berlin -

Es geht auch in diesem Streit ums Geld, die Symbolik dürfte hier aber noch mehr ins Gewicht fallen: Die von der AvP-Pleite gebeutelten Apotheker sind verärgert, weil sie auch für die Ausfälle beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) den Kopf hinhalten sollen. Da sich nicht einmal die Landesapothekerverbände (LAV) gänzlich einig sind, könnte die Notdienstpauschale zum nächsten Zankapfel im Insolvenzverfahren werden.

AvP hatte dem NNF für die Monate August und September zwar noch Zahlen gemeldet, die Gebühr von 21 Cent pro Packung aber nicht mehr überwiesen. Weil laut NNF formal die Apotheker diese Beträge schulden, sollen sie – immerhin gestundet bis Ende Februar – direkt an den NNF zahlen und sich das Geld aus der Insolvenzmasse zurückholen. Insgesamt geht es um 1,5 Millionen Euro.

Auf der anderen Seite hatte der NNF aber selbst noch 4,5 Millionen Euro für alle im zweiten Quartal geleisteten Notdienste an AvP überwiesen. Das Geld ist nun ebenfalls eingefroren und die Betroffenen sollten es bei AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos anmelden, so der NNF.

Während mehrere LAV das so an ihre Mitglieder weitergeben, widerspricht der Verband aus Bayern: „Dies halten wir für rechtlich unzutreffend. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass der NNF weiterhin verpflichtet ist, die jeweiligen Notdienstpauschalen an die betreffenden Apotheken auszahlen.“ Das die Übermittlung über die AvP gescheitert sei, führe nicht zu einer Befreiung des NNF. Denn nur eine konkrete Vereinbarung über die Leistungsverpflichtung hätte den Notdienstfonds befreien können, davon sei aber nichts bekannt. „Daher können unseres Erachtens die Beträge der Notdienstpauschalen von den jeweiligen Apotheken weiterhin vom NNF verlangt werden“, schreibt der BAV.

Auf einer Linie mit den anderen Verbänden sind die Bayern hinsichtlich der Forderungen für August und September. Wie gleichlautend von verschiedenen andere LAV wurde eine „(vorläufige!) Einschätzung“ an die Mitglieder verschickt: „Unseres Erachtens folgt aus § 19 Abs. 1 ApoG, dass der NNF einen direkten Anspruch gegen die jeweiligen Apotheken auf Abführung des Beitrages zur Förderung des Notdienstes von Apotheken hat.“ Damit könnten Beträge und Gebühren auch unmittelbar von den betreffenden Apotheken eingefordert werden. „Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn eigentlich die AvP die betreffenden Beträge an den NNF hätte überweisen müssen, dies aber aufgrund des Beginns des vorläufigen Insolvenzverfahrens nicht mehr getan hat.“

Gerettet hätte die Apotheker wiederum eine explizite Abrede, „wonach die betreffenden Apotheken von ihrer Leistungsverpflichtung frei werden, sofern der Zahlungsausgleich über die AvP (oder ein anderes Rechenzentrum) bewirkt werden soll“. Weil davon nichts bekannt sei, könne der NNF die betreffenden Beträge nunmehr direkt von den jeweiligen Apotheken verlangen. Diese könnten die Beträge ihrerseits zur Insolvenztabelle anmelden.

Viele AvP-Apotheker fänden es angemessener, wenn sich der Notdienstfonds mit seinen Forderungen selbst als Gläubiger einreihen würde – oder alle Kollegen solidarisch auf diesen Betrag verzichten und im nächsten Quartal eine geringere Vergütung der Notdienste in Kauf nehmen würden. Anwälte überprüfen derzeit, ob der Anspruch des NNF gegenüber den Apothekern überhaupt besteht. Verweigern die Apotheker die Zahlung, und einige haben genau das bereits schriftlich angekündigt, schickt der NNF in letzter Eskalationsstufe das Hauptzollamt.

Ein Apotheker aus Baden-Württemberg hatte sich ebenfalls bei seinem Verband beschwert, dass die Beträge von den gebeutelten Apotheken noch einkassiert werden sollen. Es sei mindestens fraglich, ob die Zahlung an AVP nicht schuldbefreiend gewesen sei. Er kritisiert, dass der Apothekerverband dieses Vorgehen des NNF unterstütze. Der Zahlungsaufschub ist im Übrigen nicht hilfreich.

Der LAV beteuert in seiner Antwort, dass es nicht an den Apothekerverbänden gelegen habe. „Wir sind massiv für einen Erlass dieser NNF-Forderung eingetreten.“ Der NNF stehe jedoch unter der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) steht – und das habe die Zustimmung verweigert. Das Haus von Minister Jens Spahn sei nur zu einer Stundung der Beiträge bereit gewesen. Andere Teilnehmer des Gesprächs bestätigen, dass sich das BMG sehr hart gezeigt habe in dieser Frage.

 

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