Rechenzentren

Der Kassenabschlag kommt Alexander Müller, 07.06.2010 12:56 Uhr

Berlin - 

Die Rückabwicklung des Kassenabschlags auf der neuen Basis von 1,75 Euro steht kurz bevor: Die Rechenzentren haben ihre Aufstellungen für das vergangene Jahr und die Monate Januar bis April 2010 gemacht und können den Krankenkassen jetzt die Nachforderungen in Rechnung stellen. Ab Juli könnten die Apotheken dann Stück für Stück die zu viel gezahlten Abschläge zurückerstattet bekommen.

Das Rechenzentrum ARZ Haan hat die Apotheken informiert, dass die Krankenkassen am 31. Mai über die Höhe der Rückzahlungen informiert worden seien. Auch die Apotheken bekamen jetzt eine detaillierte Aufstellung zugeschickt. Die ersten Zahlungseingänge von den Krankenkassen erwartet ARZ Haan frühstens Anfang Juli. Die Zahlungen sollen außerhalb der Rezeptabrechnung erfolgen und getrennt dokumentiert werden, heißt es im Schreiben an die eigenen Kunden.

Auch das Rechenzentrum NARZ/AVN hat die Aufstellungen für die eigenen Kunden bereits gemacht und die Bescheide an die Apotheken verschickt. Weil NARZ/AVN nach dem LSG-Beschluss schnell reagiert hatte, wurden die Rechnungen für April schon mit dem neuen Abschlag gestellt. Mit ersten Zahlungen der Forderungen für 2009 und die ersten drei Monate 2010 rechnet man auch bei NARZ/AVN Anfang Juli. Da die Krankenkassen unterschiedliche Zahlungsfristen haben, werde die Abwicklung vermutlich stückweise erfolgen, heißt es.

Mit Verzögerungen bei der Abwicklung rechnet man auch bei der VSA. Das Rechenzentrum hatte den Krankenkassen Ende Mai die Forderungen geschickt und auch den Apotheken Anfang vergangener Woche eine entsprechende Aufstellung zukommen lassen.

Ende 2009 hatte die Schiedsstelle entschieden, den Zwangsrabatt der Apotheken von 2,30 Euro auf 1,75 Euro pro abgegebener Packung zu senken. Gegen diese Entscheidung hatte der GKV-Spitzenverband geklagt. Im Eilverfahren hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Anfang Mai die sofortige Vollziehung des Schiedsspruchs angeordnet. Das Hauptsacheverfahren liegt noch beim Sozialgericht Berlin. Die Auszahlung an die Apotheken vorerst erfolgt demnach unter Vorbehalt.