Für Entlassrezepte nach einem stationären Aufenthalt gab es bislang eine Kulanzregelung mit den Krankenkassen. Doch die sei jetzt vom GKV-Spitzenverband aufgekündigt worden, sodass auch bei kleineren Formfehlern Retaxationen drohten, warnt der Deutsche Apothekerverband (DAV).
Die Entlassrezepte sollen die Anschlussversorgung in den ersten Tagen nach dem Klinikaufenthalt sichern. Diese Regelung wurde 2017 eingeführt, um ambulante und stationäre Versorgung besser zu vernetzen. Nach Angaben des DAV wurden im vergangenen Jahr mehr als 1,9 Millionen Entlassrezepte ausgestellt.
Das Problem in der Praxis: Die Entlassrezepte sind aber nur drei Werktage gültig und weisen laut dem DAV oft Fehler auf. Um Retaxationen zu vermeiden, hatten der DAV und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Ergänzung zum Rahmenvertrag beschlossen, die den Apotheken mehr Spielraum bei der Korrektur einräumte. Doch diese Regelung ist zum Jahreswechsel ausgelaufen und laut DAV hat sich die Kassenseite gegen eine Verlängerung gesperrt.
Der Patientenbeauftragte des DAV, Berend Groeneveld, warnt: „Entlassrezepte weisen häufig formale Fehler auf. Bislang konnten Apotheken das oft heilen – zum Beispiel, wenn die Facharztnummer fehlt. Jetzt haben die Krankenkassen eine Kulanzregelung aufgekündigt und wollen die Medikamente für ihre Versicherten nicht mehr bezahlen, wenn auch nur kleinste formale Fehler auf dem Rezept ist. Wenn die Apotheke das Rezept trotzdem beliefert, bleibt sie auf den gesamten Kosten sitzen.“
Groeneveld fordert den Gesetzgeber auf, endlich eine verlässliche Regelung vorzugeben. Die Kassen müssten verpflichtet werden, die Arzneimittel für ihre Versicherten zu bezahlen und somit deren sektorübergreifende Versorgung sicherzustellen. §Es kann ja nicht sein, dass eine Apotheke einen Patienten wieder in die Klinik zurückschicken muss, weil eine Ziffer auf dem Vordruck des Entlassrezeptes fehlt und der ausstellende Arzt wegen des Schichtsystems für eine Korrektur nicht mehr erreichbar ist“, so Groenefeld.
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