Der Deutscher Apothekerverband (DAV) informiert darüber, dass Apotheken ab kommender Woche auch Zertifikate für Auffrischimpfungen ausstellen können. Die Apps verfügen bereits über die technischen Voraussetzungen zum Einlesen. Benötigt wird der dritte QR-Code im Alltag aktuell noch nicht.
In den digitalen Impfpass können Auffrischungsimpfungen theoretisch schon eingetragen werden. Die technische Umsetzung erfolgte sowohl bei der Corona-Warn-App als auch bei der CovPass-App. Damit die Bürger:innen diese Funktionen auch nutzen können, muss der DAV ebenfalls eine technische Lösung bereitstellen – in dieser Woche konnten QR-Codes für Auffrischimpfungen noch nicht generiert werden.
Ab nächster Woche soll die Ausstellung von Impfzertifikaten für Booster-Impfungen in Apotheken dann möglich sein, informiert der DAV. Der konkrete Starttermin wird kurzfristig bekannt gegeben, auf einen genauen Tag legte sich der Verband nicht fest. Passend zum Start soll dann auch eine aktualisierte Handlungsanweisung für Apotheken zur Verfügung stehen.
Auffrischimpfungen sind aktuell für über 60-jährige Personen „nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung“ vorgesehen. Zur letzten Impfung müssen mindestens sechs Monate Abstand gehalten werden. Auch Angestellte des Gesundheitswesens haben nach GMK-Beschluss Anspruch auf eine dritte Spritze. „Neben Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen […] wird den dort tätigen Pflegekräften und weiteren Beschäftigten auf eigenen Wunsch ebenfalls eine Auffrischimpfung […] angeboten“, heißt es im GMK-Beschluss. Auch Apothekenmitarbeiter:innen könnten zeitnah Anspruch haben: „Eine Auffrischimpfung kann darüber hinaus sofort in Erwägung gezogen werden bei denjenigen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen.“
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