DAV kündigt weiteren Kassenvertrag Patrick Hollstein, 06.02.2024 11:32 Uhr
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat nach der Hilfstaxe einen weiteren Vertrag gekündigt: Wie der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) mitteilt, gilt die Vereinbarung zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken nur noch bis Ende März.
Laut AVWL wurde mit Wirkung zum 31. März die Grippeschutzimpfung aus dem Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken gekündigt. „Ursächlich ist das nicht auskömmliche Impfdienstleistungshonorar für eine nur vom Apotheker durchzuführende Leistung.“
Die Mitteilung kommt völlig überraschend, noch am Freitag hatte beispielsweise der Sächsische Apothekerverband (SAV) seine Mitglieder aufgefordert, sich auf die nächste Runde ab Herbst vorzubereiten. „In der kommenden Saison finden alle Grippeschutzimpfungen in den Apotheken auf Basis des Vertrages zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband statt.“
Apotheken, die diese Dienstleistungen gerade erst in ihr Angebot aufgenommen hatten, fühlen sich vor den Kopf gestoßen. Nicht nur, dass schon in wenigen Wochen ein vertragsloser Zustand einkehrt und eventuell noch vorhandene Dosen entsorgt werden müssen. Auch die Vorbestellung für die kommende Saison hat schon begonnen.
Zumindest diesbezüglich gibt der AVWL Entwarnung: „Wir gehen davon aus, dass bis zu Beginn der Grippe-impfsaison eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband erzielt wird.“ Dementsprechend empfehle man eine Vorbestellung unter Beachtung der Retourenregelung des jeweiligen Herstellers vorzunehmen. „Nach unserem Kenntnisstand gewähren nahezu alle Hersteller zumindest für die einfach dosierten Grippeimpfstoffe ein 100-prozentiges Retourenrecht. Verbindliche Bestellungen werden bis zum 31. März 2024 von den Herstellern entgegengenommen.“