Im Streit um den Kassenabschlag für das Jahr 2010 wird der Deutsche Apothekerverband (DAV) Klage gegen den Schiedsspruch einreichen. Am Montag hatte die Schiedsstelle ihre Begründung vorgelegt; am Dienstag beschloss der Geschäftsführende Vorstand des DAV in einer Sondersitzung einstimmig, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen. Die Klage muss bis zum 5. Januar eingereicht sein.
Im September hatte die Schiedsstelle den Kassenabschlag auf 1,75 Euro festgesetzt – also jenen Betrag, um den der DAV auch für 2009 kämpft. Doch der Betrag gilt unter dem Vorbehalt, dass der Schiedsspruch für 2009 nicht gekippt wird. Ansonsten muss der Abschlag für beide Jahre von der Schiedsstelle neu verhandelt werden.
Moniert wird die Begründung der Entscheidung: Dass sich die Schiedsstelle bei der Festsetzung des Abschlags für 2010 auf das AMNOG bezieht, finden die Apotheker nicht nachvollziehbar. Schließlich sei die Festschreibung auf 2,05 Euro von der Regierung als zeitlich befristetes Sonderopfer der Apotheker gedacht, so das Argument.
Damit sind beide Schiedsverfahren vor Gericht. Mit dem AMNOG wurde die Zuständigkeit neu geregelt: Deshalb geht das neue Verfahren direkt zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, bei dem auch die Berufung zum Kassenabschlag für das Jahr 2009 liegt.
Dieses Verfahren war erstinstanzlich vor dem Sozialgericht Berlin verhandelt worden, nachdem die Kassen den Schiedsspruch – und damit den Abschlag von 1,75 Euro – beklagt hatten. Im Mai war die Schiedsstelle in Berufung gegangen, nachdem das Sozialgericht den Schiedsspruch wegen Fehlern bei der Berechnung verworfen und die Wiederaufnahme des Schiedsverfahrens angeordnet hatte.
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