Pharmazeutisch bedenken-los? Alexander Müller, 10.01.2014 11:51 Uhr
Nach zähen Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekenverband (DAV) nimmt die Aut-idem-Liste Gestalt an: Ciclosporin und Phenytoin dürfen ab April nicht mehr ausgetauscht werden, weitere Wirkstoffe sollen folgen. Auch wenn sich die Apotheker das Substitutionsverbot gewünscht haben, könnte es in der Praxis zu Komplikationen führen – denn die Sperre gilt offenbar absolut.
Aktuell können Apothekenmitarbeiter eine Substitution unterbinden, wenn sie pharmazeutische Bedenken haben. Doch Wirkstoffe auf der Aut-idem-Liste dürfen generell nicht mehr ausgetauscht werden.
Die Sonder-PZN kann laut dem Deutschen Apothekerverband (DAV) bei diesen Wirkstoffen nicht mehr zum Einsatz kommen. Einem Sprecher zufolge kann das Verbot nicht umgangen werden. Der Apotheker müsste den Patienten bei pharmazeutischen Bedenken demnach zum Arzt zurückschicken, wenn dieser einen anderen Hersteller als gewohnt verordnet hat.
Das gleiche Problem stellt sich bei fehlender Lieferfähigkeit. Bislang können die Apotheken dies ebenfalls auf dem Rezept vermerken und so etwa ein nicht-rabattiertes Arzneimittel abgeben. Auch diese Möglichkeit fällt bei Wirkstoffen, die auf der Aut-idem-Liste stehen, künftig weg.
Aus dem Kassenlager erklingen indes schon warnende Stimmen: „Ein absolutes Substitutionsverbot hat auch Nachteile, zum Beispiel darf auch im Nacht- und Notdienst nicht ausgetauscht werden“, sagte eine Arzneimittelexpertin der Deutschen BKK.
Um Komplikationen zu vermeiden, könnten die Apotheker die betroffenen Patienten und deren Ärzte vorab informieren. Ab April gilt das neue Verbot, womöglich sind bis dahin die Umsetzungsfragen geklärt.
Ein Dutzend weiterer Wirkstoffe steht jetzt zur Prüfung durch je einen Gutachter von Kassen und Apothekern an. Diese entscheiden anhand von fünf Kriterien, ob es eine Substanz in die Liste schafft. Dabei spielen neben der therapeutischen Breite und eventuellen behördlichen Auflagen auch die Häufigkeit der in der Vergangenheit geltend gemachten Bedenken von Ärzten und Apothekern eine Rolle.
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