Aus Sicht der Apotheker ist der Kassenabschlag von 1,75 Euro für das Jahr 2010 zu hoch: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte im Schiedsverfahren am 6. September gegen den Vorschlag der Vorsitzenden gestimmt. Die Vertreter der Apotheker ärgern sich vor allem über die Entscheidung der Schiedsstelle, den Schiedsspruch an den Ausgang des Gerichtsverfahrens für den Abschlag 2009 zu knüpfen.
In Schiedsverfahren um den Abschlag 2009 waren die Apotheker mit den Vorsitzenden noch sehr zufrieden: Die Schiedsstelle hatte damals eine Absenkung des Zwangsrabatts von 2,30 auf 1,75 Euro beschlossen. Doch die damals verwendeten Kriterien haben die Vorsitzenden im neuen Verfahren nicht mehr angewandt, weil der Gesetzgeber den Abschlag mit dem AMNOG zwischenzeitlich angehoben hat.
Aus Sicht der Apotheker ist die Erhöhung des Abschlags auf 2,05 Euro für 2011 und 2012 dagegen ein einmaliges Sonderopfer aus den Spargesetzen der schwarz-gelben Bundesregierung. Deshalb hatte der DAV im Schiedsverfahren an den Rechengrundlagen der Schiedsstelle festgehalten: Wie aus der jetzt vorliegenden Begründung des Schiedsspruchs hervorgeht, wollten die Apotheker den Abschlag weiter senken: Am 12. April hatte der DAV beantragt, den Kassenabschlag für 2010 auf 1,37 Euro festzusetzen.
Gestützt auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes hatte der DAV auf einen Personalzuwachs um weitere 966 Stellen verwiesen. Bezogen auf 584 Millionen abgegebene Packungen hätte der Abschlag demnach um 7 Cent gesenkt werden müssen. Noch einmal 3 Cent je Packung hatte der DAV als Inflationsausgleich veranschlagt, der Anstieg der Tariflöhne sollte mit 6 Cent zu Buche schlagen.
Hinzu kommt eine Unschärfe des Abschlags für 2009: Weil der Schiedsstelle seinerzeit noch nicht alle Zahlen zur Personalentwicklung vorgelegen hätten, sei die errechnete Absenkung auf 1,75 Euro nicht vollständig gewesen, so der DAV. Den eigenen Nachberechnungen zufolge hätte der Abschlag nach den Kriterien der Schiedsstelle schon 2009 auf 1,64 Euro gesenkt werden müssen. Die 11 Cent Differenz müssten deshalb beim Schiedsspruch für 2010 abgezogen und auch bei den neuen Berechnungen bedacht werden.
Am 11. August hatte der DAV die Forderungen noch einmal erhöht: Gestützt auf nun vorliegende genauere Zahlen des Statistischen Bundesamtes kam der DAV auf einen Abschlag von 1,32 Euro.
Hätten sich die Apotheker mit dieser Forderung durchgesetzt, wäre für 2010 eine millionenschwere Rückzahlung fällig gewesen: Bezogen auf die im vergangenen Jahr veranschlagten 1,75 Euro hätten die Apotheken fast 250 Millionen Euro zu viel Abschlag an die Kassen gezahlt. Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle, den Abschlag auch 2010 bei 1,75 Euro zu belassen, kann der DAV binnen eines Monats Klage einlegen.
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