DAV-Chargenprüfer: Probleme mit AstraZeneca Carolin Ciulli, 16.12.2021 14:44 Uhr
Apotheken können seit heute vor der Ausstellung der digitalen Impfzertifikate die Chargennummern der verwendeten Vials überprüfen. Damit soll Fälschungen schneller erkannt werden. Im Praxistest macht jedoch der Impfstoff von AstraZeneca Probleme.
Die digitalen Impfzertifikate gehören auch für Apothekerin Dr. Jin Mann aus Oberhausen mittlerweile zum Alltagsgeschäft. Fälschungen wurden in ihrer Bero Apotheke bisher kaum eingereicht – jedenfalls geht das Team davon aus. „Einmal haben wir eine entdeckt und auch die Polizei informiert“, sagt sie.
„Chargennummer nicht gefunden“
Als sie von der neuen Chargenkontrolle im Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) erfuhr, probierte sie ihn aus. „Wir haben zur Überprüfung die Chargen der vom Großhandel gelieferten Impfdosen aus den Monaten Juni und Juli probeweise eingegeben“, sagt sie. Bedauerlicherweise konnten Chargen von Vaxzevria nicht überprüft werden. Ein Kollege habe über das gleiche Problem berichtet.
Das Portal meldete: „Chargennummer nicht gefunden. Leider passt die eingegebene Chargenbezeichnung nicht zu den in Deutschland ausgelieferten Chargen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe und den vorliegenden Impfausweis.“ Die Apothekerin ist sich sicher, dass es in ihrer Dokumentation keinen Fehler gibt, und warnt Kolleg:innen, sich von der Aussage bei der tatsächlichen Überprüfung fehlleiten zu lassen: „Ich hoffe, dass bisher noch keine Apotheke Kunden auf Grund dessen abgewiesen hat“, sagt sie.
Auch bei der Überprüfung von Comirnaty-Chargen habe es Aussetzer gegeben. Die Ware aus Dezember und Januar sei nicht angenommen worden, sagt Mann. Bei anderen Chargen des Biontech-Impfstoffes habe es dagegen keine Probleme gegeben. Generell bewertet Mann die neue Prüfmöglichkeit als nützlich, um eine zusätzliche Sicherheit bei der Prüfung der Impfpässe zu erhalten. Allerdings wäre eine konkrete Anleitung hilfreich, wie sich Apotheken beim Umgang mit Fälschungen verhalten sollten, sagt sie.
Beim Erstellen von Impfzertifikaten können Apotheken laut DAV künftig prüfen, ob die Chargennummer zu den in Deutschland verimpften Dosen der Impfstoffe passt und die Impfung innerhalb des Zeitraums zwischen Chargenfreigabe durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Auslieferung bis zum Verfallsdatum erfolgt ist. Die Prüfung ist optional, die Chargennummer muss auch nicht ins Impfzertifikat eingetragen werden.
Polizei prüft schon seit Juni
Bereits im Juni überließ das PEI der Bundespolizei die gültigen Chargenbezeichnungen der national und in der Europäischen Union freigegebenen Impfstoffchargen der zugelassenen Covid-19-Impfstoffe zur Überprüfung. Mit der Anwendung sollen die Ermittler:innen erkennen, ob ein bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle vorgelegter Impfpass korrekt oder gefälscht ist. Neben Chargenprüfung wurde bei für Deutschland freigegebenen Chargen auch das Zulassungs- und Verfallsdatum angezeigt.
Eine Polizeiexpertin warnte unterdessen davor, sich allein auf das Chargenprüf-Tool zu verlassen, da Fälscher:innen oft echte Chargennummern aus sozialen Netzwerken für Plagiate nutzten. Sie rät Apothekenangestellten, beim kleinsten Zweifel den Impfpass einzubehalten. Eine Kopie reiche nicht, da bis zur Durchsuchung der Polizei bereits das digitale Zertifikat bei einer anderen Apotheke ausgestellt werden könnte. „Apotheken sind auf der sicheren Seite, wenn sie den Impfpass für ein bis zwei Tage einbehalten.“ Der Nachweis sollte der Polizei umgehend ausgehändigt werden, damit diese Zeit habe, den Fall zu prüfen. Diese Arbeit sollten die Apotheken an die Ermittlungsbehörde abgeben und nicht selbst übernehmen. „Das können sie nicht leisten, weil sie dazu gar keine Zeit haben.“