Blistermüll: Problem für den Datenschutz Julia Pradel, 16.10.2013 13:11 Uhr
Die Datenschutzbeauftragten sorgen sich um die Patientenrechte im Gesundheitswesen: Auf ihrer Herbstkonferenz forderten sie die Politik vor kurzem auf, die Schutzrechte der Patienten zu stärken. Beim patientenindividuellen Verblistern arbeiten täglich viele Personen mit den Patientendaten – der Datenschutz ist dabei besonders wichtig. Zahlreiche Vorgaben müssen beachtet werden. Doch das größte Problem ist der Müll.
Im Sozialgesetzbuch ist genau geregelt, welche Leistungserbringer welche Daten auf welche Weise nutzen dürfen. Das Problem: Blisterzentren werden in dem Gesetz nicht erwähnt. Es gibt also – anders als bei Rechenzentren – keinen vorab geregelten Prozess dafür, dass Apotheken Patientendaten an Blisterzentren weitergeben.
Essentiell seien daher die Einwilligungserklärung des Patienten und der innerbetriebliche Umgang mit den Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen, erklärt Hans-Werner Holdermann, Geschäftsführer der Deutschen Blistergesellschaft. Dies stelle die datenschutzrechtliche Voraussetzung für die Verblisterung dar.In Blisterzentren haben viele Mitarbeiter ständig mit Patientendaten zu tun. Der Datenschutz spielt daher eine wichtige Rolle: Üblich sind Passwortregelungen und Zugriffskontrollen, Mitarbeiter müssen Datenschutzvereinbarungen und Verschwiegenheitserklärungen unterzeichnen.
Aus Sicht von Holdermann ist das größte Problem beim Datenschutz der Müll: Denn auf den leeren Blistern oder den Arzneimittelpackungen stehen immer noch die Daten der Patienten. Für die Entsorgung sind die Patienten beziehungsweise die Heime verantwortlich.Das ist nicht so einfach, denn um den Ansprüchen des Datenschutzes gerecht zu werden, muss der Müll in verschließbaren Containern gelagert werden. Die Entsorgung darf nur von zertifizierten Firmen übernommen und muss dokumentiert werden.
Manche Heime vertreten die Auffassung, dass der Hersteller des Blisters – also die Apotheke oder das Blisterzentrum – für die Entsorgung zuständig sind. Apotheken werden dabei mitunter kreativ und waschen die Daten mit der Waschmaschine von den Blistern. Wenn der Müll zur Vernichtung zurückgegeben wird, müssen auch bei der Überführung die Datenschutzvorgaben beachtet werden: Die Blister dürfen nur in abgeschlossenen Metallbehältnissen transportiert werden.Holdermann ist überzeugt, dass es keinen Markt für die Daten aus Blisterzentren gibt: „Daten machen nur in einer gewissen Komplettheit Sinn, aber wir haben nur wenige Daten.“ Die Herstellbetriebe erhielten nur für die Arzneimittel Daten, die verblistert werden sollten.
Da es also weder ganze Datensätze noch große Mengen an Daten gebe, sei die Verwertbarkeit relativ gering. Auch die Kosten wären wahrscheinlich exorbitant hoch, diese datenschutzrechtlich korrekt auszuwerten, wenn man es denn wollte. „Wir würden eine Auswertung ablehnen, wenn man uns fragen würde“, so Holdermann.