AMK: Apotheken dürfen keine Rezeptbetrüger melden APOTHEKE ADHOC, 22.01.2016 09:12 Uhr
Eine falsche Ärztin ist derzeit in Apotheke unterwegs und erschleicht sich damit Arzneimittel. Das Polizeipräsidium Offenburg sammelt sachdienliche Hinweise. Doch Apotheker, die sich an ihrer Ergreifung beteiligen wollen, müssen aufpassen: Kontakt zu „Dr. König“ dürfen Apotheker laut Arzneimittelkommission (AMK) nur melden, wenn die Dame tatsächlich unberechtigt Medikamente erhalten hat – aus Gründen des Datenschutzes.
Die Frau gibt sich etwa telefonisch als Rettungsassistentin oder Notärztin aus und schildert gegenüber Apotheken einen Notfall, für den sie die Hypnotika Midazolam, Propofol und Ketamin benötigt. Sie legt gefälschte Rezepte vor und zahlt die Medikamente bar. In anderen Fällen soll sie sich entsprechend gekleidet als Rettungsassistentin oder Ärztin ausgegeben haben, dann wieder als Ehefrau des Arztes Dr. Lichtenfeld.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau eingeleitet. Apotheken sollen sofort die Polizei informieren, wenn die 22-Jährige bei ihnen auftaucht. Allerdings verweist der Sächsische Apothekerverband (SAV) auf eine Information der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), wonach Apotheken nicht in jedem Fall Alarm schlagen dürfen, weil „eine Mitteilung an die Polizei Aspekte der Schweigepflicht berühren“.
Wenn ein Apotheker von der Aktivität der falschen Ärztin bereits weiß und deswegen die Abgabe ablehnt, darf er der AMK zufolge auch nicht bei der Polizei Bescheid geben. Denn es sei dann kein Vertrag zwischen beiden zustande gekommen, daher bestehe keine „Offenbarungsbefugnis“. Mit anderen Worten: Selbst gegenüber den Ermittlungsbehörden darf der Apotheker wegen des Datenschutzes keine Angaben zu der falschen Ärztin machen.
Anders sieht es aus, wenn die Zweifel später kommen und tatsächlich ein Arzneimittel abgegeben wurde. In diesem Fall ist eine Mitteilung an die Polizei gerechtfertigt. Laut AMK ist dann die erhebliche Gefahr einer Gesundheitsschädigung Dritter ausschlaggebend, wenn die erschlichenen Arzneimittel angewendet werden.
Dazu ist es in der Tat schon gekommen: Den Ermittlungen zufolge hat die Frau die gestohlenen Hypnotika anderen Personen gespritzt. „Dabei kam es zwischenzeitlich schon zu mehreren Reanimationsfällen“, heißt es von der Polizei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb nicht nur wegen Urkundenfälschung, Betrug, Handel und Besitz von Betäubungsmitteln, sondern auch wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die AMK erinnert die Apotheker noch daran, dass sie gemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) verpflichtet sind zu prüfen, ob Personen Arzneimittel beziehen dürfen. Die falsche Ärztin gibt an, ihren Arztausweis vergessen zu haben.
Zur Abholung trat laut SAV in einigen Fällen auch eine andere Frau auf. Diese legte eine handschriftliche Legitimation oder Bestellliste der vermeintlichen Ärztin oder des betroffenen Arztes vor. Die Polizei geht davon aus, dass die Betrügerin die Masche weiterhin praktizieren wird.
Nicht nur öffentliche Apotheken hat sie mindestens seit 2014 auf diese Weise betrogen, sondern auch Krankenhausapotheken und Ärzte. In Kliniken soll sie Rezepte gestohlen oder mitgebrachte Blankoformulare abgestempelt haben. Mindestens 15 Apotheken sind der Frau bislang zum Opfer gefallen, vor allem in Baden-Württemberg. Allerdings war sie auch schon jenseits der Landesgrenzen aktiv, etwa in Kaiserslautern, Gießen, Hungen, Nidda, Hennef (Sieg) und Norderstedt.
Die Frau „verfügt über medizinisches Halbwissen und zeigt sich bei der Erlangung von Medikamenten gegenüber dem Apothekenpersonal als redegewandt und ideenreich“, warnt die Polizei. Obwohl sie weder Ärztin noch Rettungsassistentin sei, verfüge sie über einschlägiges medizinisches Fachwissen.