Die Präqualifizierung für die Abgabe von Hilfsmitteln gehört zu den besonders lästigen Alltagssorgen der Apotheken. Der Aufwand ist enorm, das Geschäft überschaubar. Und überhaupt fühlen sich Apotheken ausreichend qualifiziert, die Produkte auch ohne „Leiterschulung“ abzugeben. Beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München wurde ein entsprechender Leitantrag verabschiedet. Demnach werden der Gesetzgeber und die Krankenkassen aufgefordert, wenigstens die Apotheken bei der Präqualifizierung auszusparen.
Seit Anfang 2011 müssen sich Apotheken, die sich an Hilfsmittelverträgen beteiligen, dafür präqualifizieren. Das Verfahren ist § 126 Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt. Die Apotheke muss sich als geeignet erweisen, beispielsweise das Vorhandensein eines Beratungsraums oder behindertengerechten WC nachweisen. Gibt die Präqualifizierungsstelle grünes Licht, darf die Apotheke im Namen der jeweiligen Krankenkasse versorgen. Für die Apotheken bedeutet das Verfahren samt Dokumentation einen erheblichen Aufwand und Kosten.
Am liebsten wäre es den Apotheker:innen, das Verfahren würde vollständig abgeschafft. Zumindest soll der Gesetz- oder Verordnungsgeber aber festschreiben, dass Apotheken für die Versorgung gesetzlich Versicherter mit apothekenüblichen Hilfsmitteln, für die keine handwerkliche Zurichtung erforderlich ist, ohne Zertifikat auskommen und die Präqualifizierung im Rahmen der Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung an die Räume und Ausstattung automatisch als erfüllt gilt.
Zur Begründung heißt es, immer mehr Apotheken scheuten den Aufwand der Präqualifizierung und verzichteten auf die Abgabe von Hilfsmitteln. „Dies gefährdet die flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten, vor allem im ländlichen Raum“, so der Antrag.
Apotheken unterlägen der staatlichen Überwachung und müssten die in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geforderten Voraussetzungen ohnehin erfüllen. Mit der Erteilung der Betriebserlaubnis sei daher schon sichergestellt, dass jede Apotheke die Voraussetzungen für die Hilfsmittelabgabe erfüllt. Zudem hätten Apotheker:innen im Rahmen ihres Studiums umfassende Kenntnisse auch in der Auswahl und Anwendung von Hilfsmitteln und anderen Medizinprodukten erworben.
Mit der Erteilung der Betriebserlaubnis sowie den staatlich regulierten regelmäßigen Apothekenüberwachungen sei ausreichend Kontrolle gegeben, die Präqualifizierung erzeuge doppelten bürokratischen Aufwand. „Anstelle aufwändiger Nachweisverfahren sollte die Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke als Grundlage für die Versorgung mit in der Apotheke relevanten Hilfsmitteln ausreichend sein. Das Erfordernis einer Präqualifizierung ist nicht erforderlich und abzuschaffen“, so der Antrag.
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