Apothekenhonorar

Das Gutachten ist da

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Berlin -

Das Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) ist veröffentlicht. Auf 256 Seiten widmen sich die Experten der beauftragten Unternehmensberatung 2hm der Ausgestaltung der Handelsspannen von Apotheken und Großhandel. Zuvor waren bereits unautorisierte Versionen bekannt geworden.

Das Gutachten trägt den Titel „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“. Die heute veröffentlichte Version trägt die Bezeichnung 1.20 und entspricht der Variante vom 27. November in redaktioneller Überarbeitung.

Viel verändert hat sich an den Plänen nicht, einige Zahlen wurden nachjustiert. So soll die prozentuale Spanne für die Apotheken auf 5 statt 4,8 Prozent erhöht werden. Derzeit liegt sie bei 3 Prozent. Der Fixzuschlag soll dagegen reduziert werden: von 8,35 Euro auf 5,84 Euro. Das sind 4 Cent mehr als bislang vorgesehen.

Der Notdienstzuschlag soll von 16 auf 33 Cent verdoppelt werden, zuletzt war eine Anhebung auf 26 Cent vorgesehen. Die Notsdienstgebühr soll unverändert bei 2,50 Euro bleiben.

Bei Rezepturen sollen Apotheken statt 90 Prozent nur noch 5 Prozent auf die Stoffe aufschlagen dürfen. Vorgesehen waren im Entwurf 4,8 Prozent. Dafür soll der Arbeitspreis von derzeit mindestens 3,50 Euro deutlich steigen. Allerdings sind nicht mehr 27 bis 60 Euro vorgesehen, sondern 31 bis 61 Euro. Auch der Fixzuschlag sowie der Notdienstzuschlag sollen bei Rezepturen abgerechnet werden können.

Bei Abfüllungen rücken die Gutachter von ihrem ursprünglichen Plan ab: Der Stoffzuschlag von bislang 100 Prozent wird nicht auf 4,8 Prozent reduziert, sondern komplett gestrichen. Dafür wir die Einführung eines Umfüllzuschlags vorgeschlagen, der nach endgültiger Fassung nicht bei 5,80 Euro, sondern bei 14 Euro liegen soll. Fix- und Notdienstzuschlag sollen hier nicht abgerechnet werden können.

Auf 14 Euro soll auch der BtM-Zuschlag steigen; nach der letzten Anhebung liegt dieser Wert derzeit bei 2,91 Euro. In der Entwurfsfassung hatten die Gutachter 14,30 Euro vorgeschlagen.

Auch bei parenteralen Rezepturen haben die Experten ihr Zahlenwerk noch einmal korrigiert. Statt 33 bis 49 Euro sollen Zyto-Apotheken nur noch 22 bis 32 Euro abrechnen dürfen. Derzeit liegt der Arbeitspreis bei mindestens 50 Euro.

Dem Großhandel gestehen die Gutachter noch 0,53 Prozent an Spanne zu; zuletzt waren es 0,54 Prozent gewesen. Aktuell können die Firmen 3,15 Prozent aufschlagen. Der Fixzuschlag soll laut 2hm – wie geplant – von 70 auf 96 Cent je Packung angehoben werden.

Zwischenfazit der Gutachter: „Die dargestellte Preissystematik für die AMPreisV reduziert die nicht leistungsorientierten Zuordnungen, die in der aktuellen AMPreisV bestehen: Der Versandhandel wird nicht länger für Leistungen bezahlt, die er nicht erbringt, wie den Nacht- und Notdienst oder die BtM-Abgabe. Diese Leistungen werden leistungsbezogen kostendeckend vergütet. Der Aufwand für Standardrezepturen im Vergleich zu parenteralen Lösungen relativiert sich. Die bestehende Quersubventionierung der OTC- und Freiwahl-Bereiche durch Rx wird augehoben. Im Kern wird damit die Leistung der klassischen Apotheke durch eine leistungsorientierte Vergütung gestärkt.“

Allerdings sollen gesetzliche und private Krankenversicherung deutliche Einsparungen erhalten: 1,24 Milliarden Euro wollen die Gutachter durch die Umstellung abschöpfen. 250 Millionen Euro sollen bei Sterilrezepturen eingespart werden, 780 Millionen Euro bei den „übrigen“ Apotheken. Der Großhandel soll mit 210 Millionen Euro weniger honoriert werden als bislang.

Die Gutachter schlagen vor, die Belieferungsfrequenz des Großhandels sowie einen „Beitrag der OTC an der Finanzierung des Nacht- und Notdienstes“ zu untersuchen. Die aus der Umstellung resultierende Reduktion der Vergütung „kann und sollte von Apotheken, Großhandel und pharmazeutischer Industrie innerhalb ihrer aktuellen Rabattspielräume ausgeglichen werden, damit auch in den Bereichen ohne Preisbindung, das heißt OTC und Freiwahl, kostendeckend gearbeitet wird“.

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