Immer mehr Krankenkassen greifen den von der AvP-Pleite betroffenen Apothekern mit Abschlagszahlungen unter die Arme. Die DAK-Gesundheit macht 20 Millionen Euro locker.
Um etwaige Liquiditätsengpässe bei den ehemaligen AvP-Kunden zu überbrücken, versprechen die Ersatzkassen schnelle und unbürokratische Hilfe. Die DAK-Gesundheit zahlt an die neuen Abrechnungszentren für die ehemaligen AvP-Kunden eine Abschlagszahlung von insgesamt über 20,3 Millionen Euro.
Da die ersten Abrechnungen der neuen gewählten Abrechnungszentren bereits zwischen dem 5. und dem 15. Oktober zu erwarten sind, wäre diese Liquiditätshilfe für einen Zeitraum von circa zwei Wochen eine Überbrückungshilfe für die Apotheken. Das generelle Abschlagszahlungsgeschäft kennt laut DAK im ersten Monat beim Wechsel eines neuen Rechenzentrums für eine Apotheke keine Abschlagszahlungen – vor der Abrechnung.
Darüber hinaus will auch die DAK auf die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Abrechnungsfrist für die Monate August und September verzichten. Ehemalige Kunden von AvP haben also bis Ende des Jahres Zeit, Rezepte abzurechnen. Normalerweise beträgt die Frist einen Monat.
Schließlich wird die DAK bis Ende des Jahres keine Retaxierungen verrechnen. „Durch diese Schritte trägt die DAK-Gesundheit ihren Teil dazu bei, die Apotheken, die Kunden von AvP waren, weiterhin liquide zu halten und vor existenziellen Nöten zu bewahren“, heißt es von der Kase.
Mit der Techniker Krankenkasse (TK) hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) in der vergangenen Woche vereinbart, Apotheken für den September eine Abschlagszahlung mit Valutastellung zum 5. Oktober zu zahlen, wenn sie das Rechenzentrum gewechselt haben. Dabei werden 85 Prozent der durchschnittlichen Auszahlung überwiesen, die die TK für den Abrechnungsmonat August an AvP überwiesen hatte.
Auch die TK verzichtet auf Retaxationen und lässt Apotheken, die noch kein neues Rechenzentrum gefunden haben, drei Monate statt einen Monat Zeit, Rezepte in die Abrechnung zu geben, ohne eine Strafzahlung befürchten zu müssen.
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