Der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) soll die Abrechnung von Hilfsmitteln in der Apotheke erleichtern. Die DAK-Gesundheit nutzt dafür die MIP-Plattform der Firma Medicomp. Apotheker:innen, die sich nicht registriert haben, können folglich genehmigungspflichtige Hilfsmittel nicht mehr ordnungsgemäß beliefern.
Apotheken nutzen dabei entweder direkt die Plattform von Medicomp oder über eine Schnittstelle weiterhin ihre übliche Software. Eine Registrierung bei Medicomp ist allerdings zwingend notwendig, um genehmigungspflichtige Hilfsmittel bei der DAK beantragen zu können.
Der neue Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen der DAK und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) gilt seit dem 1. Januar. Der bisher gültige vdek-Hilfsmittelliefervertrag endete am 31. Dezember. Mit dem neuen Vertrag wurde der elektronisch eingereichte Kostenvoranschlag ab 1. Juli bei der DAK zur Pflicht.
Mehrere Apotheken bemängeln bereits, die elektronische Übermittlung sei nur möglich, wenn zuvor eine Registrierung bei MIP erfolgte. Anders könnten die entsprechenden Genehmigungen nicht mehr zu den entsprechenden Kassen übermittelt werden. Probleme würde es explizit bei der Auswahl der Branchensoftware geben. Diese muss bei der Anmeldung angegeben werden, notfalls müsse laut Auskunft von MIP „keine Angabe" gewählt werden.
Ein Apotheker aus Landsberg am Lech hat nach eigenen Angaben nur mit der DAK Probleme, alle Anträge zur Genehmigung von Hilfsmitteln bei anderen Krankenkassen würden problemlos funktionieren. Es sei einfach unhaltbar, deswegen die Kund:innen wegzuschicken und die zustehenden Hilfsmittel nicht aushändigen zu können. Auf Anfrage bei der DAK wurde bestätigt, dass genehmigungspflichtige Hilfsmittel nur noch per elektronischem Kostenvoranschlag und die Schnittstelle der Medicomp beantragt werden können.
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