Impfzubehör selbst bestellen

Covid-Impfungen: Apotheken in der Schwebe Hanna Meiertöns, 05.04.2023 12:53 Uhr

Die Corona-Impfung soll nach Ostern eine Regelleistung werden. Foto: Rido/shutterstock.com
Berlin - 

Nach Ostern soll die Covid-Impfung Teil der Regelversorgung sein, zum Streit um das Impf-Honorar und drohendem Arztvorbehalt für die meisten Impfempfehlungen sehen sich die Apotheken mit der nächsten Hürde konfrontiert: Das Impfzubehör muss künftig selbst beschafft werden.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 ist nun im Bundesanzeiger veröffentlicht, damit steht fest: Das Impfzubehör für die Corona-Impfungen muss ab 8. April durch Apotheken und Arztpraxen separat zu den Impfstoffen dazu bestellt werden.

Bislang legte der beliefernde Großhandel die benötigten Spritzen, Kanülen und 0,9-prozentige NaCl-Lösung in ausreichender Menge den Impfstoffbestellungen bei, damit ist ab Samstag Schluss.

Für die Arztpraxen wird der Bedarf über den Sprechstundenbedarf abgerechnet, für die Apotheken ist das nicht ganz so einfach. Denkbar wäre eine Berücksichtigung der Kosten in der Vergütung der Impfleistung oder eine Verordnung und Abrechnung auf dem Rezept für die Covid-Impfung, das zukünftig erforderlich werden könnte.

Die Apotheken befinden sich momentan sowieso in der Schwebe, was die Covid-19-Impfungen betrifft: Nach Ostern sollen die Impfungen in die Regelversorgung überführt werden, eine Einigung bezüglich der Vergütung zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband steht noch aus. Der DAV zieht dafür nun sogar die Schiedsstelle hinzu.

Auch die Zielgruppe für das Impfangebot fällt zukünftig deutlich schmaler aus. Welche Patient:innen überhaupt Anspruch auf die Impfung haben, regelt künftig die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Zwar sollen auch über den Kreis der Berechtigten hinaus Impfungen auf breiterer Front kostenlos möglich sein, allerdings scheint das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Apotheken dabei nicht unbedingt einbeziehen zu wollen: Wie aus einem Verordnungsentwurf hervorgeht, soll hier zukünftig der Arzt oder die Ärztin entscheiden.