Apotheken, die derzeit Covid-Impfstoffe und Zubehör oder auch ausgestellte Zertifikate abrechnen wollen, müssen sich gedulden. Grund ist die gestoppte Verarbeitung wegen fehlender Abstimmungen zwischen dem Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) und dem PKV-Verband.
Seit Januar werden die Kosten nicht mehr vom Bund übernommen, sondern aus der Rücklage des Gesundheitsfonds bezahlt. Außerdem wird die Private Krankenversicherung (PKV) beteiligt, sie soll 7 Prozent der Kosten übernehmen. Offenbar sind die Abrechnungsmodalitäten aber noch immer nicht geklärt.
Jedenfalls werden die Apotheken informiert, dass das BAS derzeit keine Kosten für Impfstoffe und Zubehör, aber auch Impfzertifikate, durchgeführte Impfungen und Covid-Arzneimittel erstattet. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die Vorschriften für Apotheken und Großhandel aus der Impfverordnung (ImpfVO) gestrichen und in § 421 Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt wurden. Die Rechenzentren warten aktuell noch auf die Verfahrensbeschreibung.
Grund sei die noch ausstehende Abstimmung mit dem PKV-Verband. Das BAS will die neuen Meldevordrucke und Datensatzbeschreibungen zwar noch im Februar zur Verfügung stellen. Erstmalig könnte aber für den Monat März damit eine Abrechnung möglich sein.
Für Apotheken heißt das, dass alle Belege seit dem Jahresbeginn vorübergehend aus der Verarbeitung genommen und geparkt werden müssen. Das NARZ versicherte gegenüber seinen Kunden, dass es umgehend abrechnen wird, sobald das BAS die neuen Vorgaben veröffentlicht hat.
APOTHEKE ADHOC Debatte