Parenteralia

Countdown für neue Hilfstaxe

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Berlin -

Seit November hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband über die neue Hilfstaxe verhandelt, nun steht die Vergütungsvereinbarung für individuell hergestellte Parenteralia-Rezepturen kurz vor dem Abschluss. Bis heute können die Landesapothekerverbände dem DAV mitteilen, ob sie dem Entwurf zustimmen.

 

Dem Vernehmen nach enthält die Vorlage unter anderem neue Regelungen zu der Abrechnung von Verwürfen: Präparate mit besonders geringer Haltbarkeit sollen in einer gesonderten Liste definiert werden. Derzeit ist die Abrechnung von Verwürfen regelmäßig Anlass für Streitigkeiten zwischen Kassen und Apothekern.

Auch die Anlagen 4 bis 6 (Methadon-Rezepturen, L-Polamidon-Einzeldosen, Subutex-Einzeldosen) sollen geändert werden. Die neue Hilfstaxe soll bereits zum 1. März in Kraft treten, bis zum 1. August gibt es Übergangsbestimmungen.

Grundsätzlich können Apotheken bei der Parenteralia-Fertigung die Einkaufspreise mit den Herstellern frei verhandeln, müssen aber den Kassen ihre Konditionen offen legen. Bei der Abrechnung müssen Teilmengen berücksichtigt werden, bei Generika und patentgeschützten Arzneimitteln werden unterschiedlich hohe Rabatte fällig. Die derzeitig gültige Hilfstaxe sieht fixe Vergütungen für die Apotheken vor, die Zuschläge reichen von 39 Euro für Calciumfolat bis 69 Euro für Zytostatikalösungen.

 

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