Gesundheitsministerium erklärt

Coronabonus für Apothekenangestellte nicht angefragt

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Berlin -

Die Gesundheitsminister der Länder wollen den Einsatz der Praxisangestellten in der Pandemie würdigen und haben sich für einen Bonus starkgemacht. Apothekenmitarbeiter:innen wurden dabei nicht erwähnt. Das bayerische Gesundheitsministerium erklärt den Grund: Die Forderung nach einer Prämie sei zuvor auch nicht von Arbeitnehmervertretern von Apotheker:innen, PTA oder PKA eingegangen.

Die Gesundheitsminister der Länder forderten am Montag vom Bund eine Bonuszahlung für alle Arzthelferinnen und Arzthelfer. „Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten sind die medizinischen Fachangestellten seit Beginn der Corona-Pandemie – und natürlich auch jetzt in der vierten Welle – ein extrem wichtiges Bollwerk vor den Kliniken und tragen erheblich dazu bei, die Überlastung im öffentlichen Gesundheitsdienst aufzufangen“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, der derzeit auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz ist.

Apothekenangestellte wurde dabei nicht erwähnt. „Die aktuelle Forderung nach einem staatlichen Corona-Bonus für medizinische Fachangestellte (MFA) beruht auf einer Forderung des Verbandes medizinischer Fachberufe (VmF)“, sagt eine Ministeriumssprecherin. Im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sei darüber hinaus nicht bekannt, „dass Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Apotheken, zum Beispiel die Apothekergewerkschaft ADEXA, eine gleichlautende Forderung vorgebracht hätten“.

Holetschek betonte unterdessen, dass ein Corona-Bonus für Praxisangestellte, analog zu dem der Beschäftigten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen, ein richtiges Zeichen und eine Wertschätzung ihrer Leistungen sei. Die Länder seien sich in der Frage einig. „Hier muss jetzt, genau wie in der Pflege, sehr schnell etwas passieren.“

Auch Apothekeninhaber:innen haben ihren Mitarbeiter:innen in den vergangenen Monaten Prämien wegen der Leistung in der Pandemie ausgezahlt. Bis Ende März können Apothekenleiter:innen ihren Angestellten noch einen steuerfreien Corona-Bonus zahlen. Die Obergrenze liegt dabei bei 1500 Euro. Zahlt die Chefin oder der Chef mehr, fallen Steuern und Sozialabgaben an. Allerdings ist die Zahlung in mehreren Teilraten möglich.

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