Apotheken dürfen Antigen-Schnelltests durchführen. Nachdem Kammern und Verbände zuletzt die Bereitschaft abgefragt hatten, stellte die Abda gestern klar, dass es nun doch einen rechtssicheren Rahmen für die Durchführung gebe und Apotheker und PTA die Abstriche durchführen dürften. Ein „typischer Spahn“, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Einige Apotheken haben bereits Testzimmer in der Apotheke eingerichtet und direkt losgelegt. So auch die Betriebe von Margit Schlenk aus Nürnberg und Marta Sommerkamp aus Straelen. Das Ziel: Ein sicheres Weihnachtsfest für alle.
Margit Schlenk bietet seit heute Antigen-Schnelltests an. Sie hatte hierfür die Zusage vom Gesundheitsamt bekommen. Nachdem der Arztvorbehalt nach §24 IfsG entfallen war, hatte sich die Apothekerin aus Nürnberg aktiv um Klarstellung bemüht. Die hat sie bekommen – gemeinsam mit ihrem Team kann sie nun im stillgelegten Kosmetikraum testen. Die Nachfrage sei groß, sagt die Apothekerin.
„Ich habe vom Gesundheitsamt ein Go, dass wir testen dürfen. Das ist jedoch nur mein individueller Fall.“ Schlenk berichtet, dass das Deutsche Rote Kreuz auch Laien ärztlich für einen Antigentest schult. „Und wenn auch Laien ärztlich geschult testen dürfen, dann war für mich klar, dass wir als Apotheker mit einem analytischen heilberuflerischen Studium ebenso nach ärztlicher Schulung testen dürfen.“ Schlenk fragte bei unterschiedlichen Stellen an. Am Ende erhielt sie die Zusage zur Durchführung der Tests.
„Wir verfügen über einen separaten Kosmetikraum, der auch über einen separaten Eingang verfügt. Hier führen wir die Tests durch.“ Durch das große Fenster kann dauerhaft gelüftet werden. In Schlenks Apotheke testen Apotheker und PTA. „Generell bin ich der Meinung, dass beide Berufsgruppen testen können. Bei mir hat sich eine PTA dazu bereit erklärt.“ Im umfunktionierten Kosmetikraum sind alle notwendigen Materialien vorhanden, erzählt Schlenk. Wer testet, trägt einen Einmalkittel und eine Einmalhaube, eine FFP-Maske, eine Schutzbrille und Handschuhe.
Auch Marta Sommerkamp führt in ihrer Markt-Apotheke in Straelen seit dieser Woche Coronatests durch. Anders als Schlenk bietet sie beide Varianten an: Antigen-Schnelltests und PCR-Tests. Dies ist möglich, da die Apothekerin am Zukunftspakt Apotheke teilnimmt und das Angebots des Partners Ecocare in Anspruch nehmen kann. Die Schnelltests wertet sie in ihrer Apotheke aus, die PCR-Abstriche werden von einem Kurier abgeholt und in ein Labor gebracht. Dort wird die Probe analysiert. Der Kunde erhält sein Ergebnis innerhalb von 36 bis 48 Stunden. „Das Tolle daran ist, dass das Ergebnis für notwendige Dienstreisen oder sonstige Besuche im Ausland verwendet werden kann“, so Sommerkamp: Der Kunde erhält ein schriftliches Ergebnis, welches er am Flughafen vorlegen kann.
Sommerkamp kann jederzeit sehen, wie viele Kunden einen Termin gebucht haben, denn die Terminvergabe findet online statt. Auf ia.de können die Kunden einen Termin buchen. Dort wählen sie zwischen dem Antigen-Schnelltest für 49 Euro oder dem PCR-Test für 99 Euro. „Online stimmt der Kunde auch schon den Datenschutzrechtlichen Bedingungen zu. Das erleichtert uns später in der Apotheke die Arbeit.“
Apotheken, die mit der Noweda kooperieren, können selbst entscheiden, wie viele Tests sie pro Tag durchführen wollen. „Wir haben uns dazu entschlossen, die Testungen zukünftig stundenweise anzubieten“, erzählt Sommerkamp. Zweimal zwei Stunden täglich, das sei für sie und ihr Team machbar. Am ersten Tag hat die Apothekerin acht Tests durchgeführt. „Sieben Tests waren Antigen-Schnelltests, die sind um einiges häufiger nachgefragt, als die PCR-Variante.“
„Ich bin überzeugt, dass wir die Ärzte durch diese Arbeit entlasten können. Und das Interesse seitens der Bevölkerung ist da. So können wir einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten“, so Sommerkamp. Weiter berichtet sie, dass sie bei der Schulung durch die Noweda vor einigen Wochen zunächst alleine war: „Ich war tatsächlich die einzige Apothekerin, die sich für das erste Seminar angemeldet hatte. Ich fand es von Anfang an spannend und wollte mit dabei sein. Mein Team ebenfalls. Natürlich habe ich direkt mit allen darüber gesprochen. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter von dem Angebot überzeugt sind. Ansonsten funktioniert es nicht.“ Getestet werden dürfen nur asymptomatische Patienten. Wer bereits hustet oder Fieber hat, wird gebeten, einen Arzt aufzusuchen. Darauf werden die Interessenten bereits online hingewiesen.
Auch Schlenk testet nur asymptomatische Kudnen in ihrer Apotheke. Um die Sicherheit zu erhöhen, hat sie sich dazu entschieden, bei jedem Kunden, der einen Antigen-Schnelltest wünscht, eine Stirntemperaturmessung vor dem Betreten der Räumlichkeiten durchzuführen. Wer eine erhöhte Temperatur oder gar Fieber hat, muss wieder nach Hause oder zu einem Arzt gehen. Weiterhin wird empfohlen, dass jeder positive Antigen-Schnelltest mit einem PCR-Test bestätigt werden sollte. Den Abstrich hierfür führt die Moritz-Apotheke nicht durch. Dieser Abstrich muss von einem Arzt oder in einem Testzentrum genommen werden.
Auch der Punkt Dokumentation sei wichtig. „Wir haben alle Formulare, die seitens der Regierung nötig sind für eine Durchführung. Diese füllen wir für jeden Kunden individuell aus.“ Bei einem positiven Fall, so erzählt die Apothekerin, müssen insgesamt drei Formulare ausgefüllt werden. „Man muss schon wissen, was man tut“, berichtet sie. „Man muss es qualitätsgesichert durchführen. Darüber hinaus muss man über räumliche und personelle Ressourcen verfügen.“ Einfach so testen, das funktioniere nicht. „Schnellschüsse“ seien nicht angedacht – die Sicherheit von Patient und Personal dürfe nicht verloren gehen.
Schlenk möchte, dass zahlreiche Apotheken so schnell wie möglich Tests anbieten können. „Für mich ist es wichtig, dass die Menschen sich vor Weihnachten testen können, sodass sie einen risikofreien Besuch bei Oma und Opa planen können.“ Um anderen Kollegen zu helfen, hat sie bereits eine Online-Schulung ins Leben gerufen: „Wir haben gestern 125 Apotheker ärztlich geschult per Zoom-Meeting mit einem Internisten und einer Apothekerin.“ Trotz Schulung müsse jede Apotheke die Erlaubnis individuell abstimmen. Schlenk bietet jeweils nur die Schulung an, sodass Apotheker und PTA gut vorbereitet in die Testungen starten könnten. „Aber wichtig zu wissen ist, dass es prinzipiell möglich wäre.“
Für beide Apothekerinnen steht jedoch fest, dass sich das Angebot nicht für jede Apotheke anbietet. Neben einem passenden Raum muss auch ausreichend Personal vorhanden sein. „Ich hätte mich nicht zu der Durchführung entschieden, wenn ich nicht über das großzügige Labor verfügen würde, welches nicht täglich gebraucht wird,“ so Sommerkamp. Beide Apothekerinnen haben das Glück, dass sie einen Raum mit separatem Zugang zum Testzimmer umfunktionieren konnten. So kommen die Personen, die zur Testung kommen, nicht mit dem normalen Tagesgeschäft in Berührung.
APOTHEKE ADHOC Debatte