Die Corona-Pandemie könnte für die Apotheken noch Spätfolgen haben: Denn bei mehreren neu übernommenen Aufgaben waren die steuerrechtlichen Aspekte nicht von vornherein klar. Dies könnte bei späteren Betriebsprüfungen zu Nachfragen führen. Dazu kommt, dass die Einmaleffekte der Corona-Maßnahmen Apothekenübertragungen erschweren, wie Experten der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover gegenüber APOTHEKE ADHOC erklären.
Apotheken haben FFP2-Masken im Auftrag des Staates verteilt, Corona-Tests durchgeführt und digitale Impfzertifikate ausgestellt. Einige haben sogar selbst gegen Covid-19 geimpft. Das brachte zusätzliche Arbeitsbelastung und gleichzeitig neue Einkommensquellen. „Oft war es so, dass in der Praxis schon umgesetzt wurde, obwohl Details zu Abrechnung, Wirtschaftlichkeit oder steuerlichen Gegebenheiten unklar waren“, so Guido Michels von der Treuhand.
„Heute kann man sagen: Viele Aktivitäten haben sich wirtschaftlich gelohnt, aber der Aufwand war erheblich“, so Michels. Aber: Die Kennzahlen 2021 seien dadurch mit Vor- und Folgejahren nicht vergleichbar. „Das führt zu Problemen beim Controlling, aber auch bei Apothekenübertragungen, weil diese Effekte rausgerechnet werden müssen“, so Michels.
Was die steuerlichen Fragen betrifft, so hat sich laut Steuerberater Franz Nicolas Keil von der Treuhand vieles erst mit Zeitverzug geklärt. „Fraglich war insbesondere, ob die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin auch auf die Durchführung von Corona-Impfungen und Coronatests Anwendung findet. Die Rechtslage war hier nicht eindeutig. Inzwischen ist alles geklärt“, so Keil.
Es müsse sichergestellt werden, dass die Voraussetzung für die Steuerbefreiung erfüllt werden. „Dies war jedoch schon mit Beginn der beschriebenen Tätigkeiten sicherzustellen, sodass im Nachhinein nichts angepasst werden muss“, so Keil.
Bei der Treuhand rechnet man schon damit, dass die Finanzbehörden sich die neuen Umsätze genauer ansehen werden: „Die Betriebsprüfer werden die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der beschriebenen Umsatzsteuerbefreiung auf die genannten Tätigkeiten vermutlich genau prüfen. Wie nachsichtig sie dabei vor dem Hintergrund der lange unklaren Rechtslage und der politisch gewollten schnellen Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten sein werden, ist nicht absehbar.“ Besondere Vorbereitungen könnten hier seitens der Apotheken fürs Erste jedenfalls nicht getroffen werden.
Während der Pandemie waren die Finanzämter kaum draußen unterwegs. Manche Beobachter gehen daher davon aus, dass es Post-Corona eine Welle von Betriebsprüfungen geben könnte. Die Apotheken standen als bargeldintensiver Einzelhandel mit komplexen Kassensystemen zumindest in der jüngeren Vergangenheit immer mal wieder im Fokus des Fiskus. Wie das in den kommenden aussieht, können die Experten der Treuhand aktuell auch noch nicht abschätzen.
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