Während der vergangenen zwei Jahre wurden zahlreiche Sonderregeln für Apotheken eingeführt. Dabei geht es unter anderem um Arbeitsschutz und Hygienekonzepte, Tests und Impfungen, sowie erweiterte Abgabemöglichkeiten. Durch das Ende der pandemischen Lage Ende November laufen die meisten Sonderregeln nun zu unterschiedlichen Daten aus.
Ab Juli wird es keine kostenlosen Bürgertests mehr geben. Die ursprünglich bis Ende März geltende Verordnung, in der auch die Vorgaben zu den Bürgertests geregelt werden, bleibt vorerst bis einschließlich Ende Juni in Kraft. Über eine weitere Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung und gegebenenfalls Neuregelungen zu dem Anspruch auf Bürgertestung würde rechtzeitig vor dem 30. Juni entschieden werden, so das BMG.
Die Impfverordnung läuft nach aktuellem Stand Ende Mai aus. Ein Referentenentwurf sieht eine Verlängerung bis Ende November vor. Teil der Verordnung ist beispielsweise die Apothekenvergütung zur Beschaffung und Verteilung der Imfpstoffvials. Auch der generelle Anspruch eines jeden Bürgers auf die Corona-Schutzimpfung ist in der Verordnung festgehalten.
Die Erlaubnis, dass Apotheker:innen gegen Sars-CoV-2 impfen dürfen wurde von Anfang an auf ein Jahr befristet. Ob eine Verlängerung oder Verstetigung dieser neuen Dienstleistung erfolgen wird, bleibt vorerst offen. Aktuell ist vorgesehen, dass der § 20b IfSG gemäß Artikel 2 Corona-ImpfPrävStG zum Jahresende aufgehoben wird. Damit dürfen auch Zahn- und Tierärzt:innen ab 2023 nicht mehr gegen Sars-CoV-2 impfen.
In wenigen Wochen läuft die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Damit sind Arbeitgeber:innen nicht mehr verpflichtet, ein Angebot zu betrieblichen Impfungen zu machen. Auch das Testangebot mit einem Abstrich pro Woche entfällt. Das Bereitstellen von Mund-Nasen-Schutzmasken kann ebenso wie die Beschränkung der maximalen Personenanzahl pro Innenraum entfallen.
Ende Mai ist es aus mit den gelockerten Abgaberegeln für Apotheken. Das heißt, dass es ab Juni beim Thema BtM-Abgabe wieder strenger zugeht. Apotheken dürfen Opioide & Co. nicht mehr an andere Apotheken zur schnellen Versorgung von Patient:innen abgeben. Auch die Sonderregeln zur Substitutionsversorgung entfallen. Ebenso ist die Abgabe von Teilmengen ab Juni nicht mehr möglich. Gleiches gilt für die Lockerungen der Rahmenvertragsvorgaben (wirkstoffgleiche Alternative, Aut-simile-Abgabe).
Die Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung läuft Ende November aus. Die Verordnung ermöglicht die zentrale Beschaffung von Produkten des medizinischen Bedarfs (Arzneimittel, Medizinprodukte, Labordiagnostika, persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel) durch den Bund. Dringend benötigte Arzneimittel und persönliche Schutzausrüstung sollen schnellstmöglich in der Versorgung eingesetzt werden können. Für Apotheken interessant: Ab Dezember darf keine Werbung mehr für Corona-Tests gemacht werden. Apotheken, die das Angebot auch nach dem 30. Juni aufrechterhalten wollen (Selbstzahler) dürfen im Schaufenster nicht mehr auf das Angebot aufmerksam machen.
Die Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ermöglicht den Ländern, von den Berufsgesetzen und den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen abzuweichen. Für angehende PTA entfällt nun ab November die Möglichkeit der Ausbildungsverlängerung. Auch die Erleichterungen für Prüfungsorganisation und Praxisanleitung fallen weg. Die Option auf Online-Unterricht besteht nicht mehr.
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