Polizei soll Impfstoff bewachen

Corona-Massenimpfung: So soll es in den Impfzentren zugehen

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Berlin -

Als eines der ersten Länder hat jetzt Niedersachsen einen detaillierten Corona-Impfplan vorgelegt. Im Flächenland wird es 60 Impfzentren geben. Schulen kommen nicht in Frage, aber Turnhallen und Veranstaltungshallen. Impfungen sollen außer von Ärzten auch durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden können. Die Impfzentren müssen rund um die Uhr bewacht werden. Auch die Polizei soll den Corona-Impfstoff sichern. Pro „Impfstraße“ werden rund 20 Mitarbeiter benötigt, die in der Stunde 20 Impfungen durchführen können, so das Konzept. Apotheker werden für die Belieferung der Kliniken gebraucht.

Besondere Herausforderungen bringt laut niedersächsischem Impfkonzept die Vakzine von BioNTech mit sich: „Diese Impfstoffe unterscheiden sich jedoch in Lagerung und Handhabung, wobei der Impfstoff des Anbieters BioNTech voraussichtlich deutlich anspruchsvoller sein wird (Lagerung bei -70°C - zentral, Lieferung auf Trockeneis, in dieser Box 5 Tage, bei Wechsel des Trockeneises weitere 10 Tage lagerfähig und nur 5 Tage lagerfähig bei +2° bis +8°C, Anmischung mit NaCl-Lösung, dann innerhalb von 6 Stunden zu verimpfen). Die Impfung muss exakt am 21. Tag ein zweites Mal erfolgen. Nach jüngsten Angaben muss auch der zweite mögliche Impfstoff (AstraZeneca) zweimal geimpft werden, allerdings im Intervall von 28 Tagen. Die zweite Impfung muss jeweils mit dem Impfstoff durchgeführt werden, der bei der ersten Impfung verabreicht wurde“, heißt es im Konzept.

Das Land Niedersachsen stellt die Vakzine plus Impfbesteck, NaCl und Trockeneis durch ein Logistikunternehmen zur Verfügung. Abgerufen wird der Impfstoff in Verbindung mit der zentralen Terminmanagementsoftware über ein zentrales Template auf Landesseite. Der Impfstoff von BioNTech werde in Boxen zu je etwa 1000 Dosen – jeweils Ampullen mit 5 Dosen – unter Trockeneis geliefert. Der Impfstoff von AstraZeneca werde ebenfalls in Mehrfachdosenbehältern (10 Dosen) geliefert. Er müsse jedoch nicht weiter aufbereitet werden; auch eine Lagerung bei 2 bis 8 °C ist möglich. Jedes Impfzentrum muss daher zwingend eine Kühlung vorhalten mit durchgängiger Temperaturkontrolle und Temperaturdokumentation. Für die mobilen Impfteams müssen mobile Kühlgeräte ebenfalls mit durchgängiger Temperaturkontrolle und Temperaturdokumentation verwendet werden. Der BioNTech-Pfizer hatte einen speziellen Koffer dafür entwickelt.

Die Apotheker in Niedersachsen spielen in dieser ersten Impfphase nur eine Nebenrolle: Die Klinikapotheken und die krankenhausversorgenden Apotheken sollen den Impfstoff für das Klinikpersonal liefern: „Die Belieferung Dritter als Impfstandorte (z.B. Krankenhäuser für die KH-Beschäftigten) erfolgt direkt an die Krankenhäuser bzw. die KH-versorgenden Apotheken ohne die Inanspruchnahme der Impfzentren. Geplant ist, dass die Beschäftigten der Krankenhäuser möglichst direkt in den Krankenhäusern von dortigem Personal geimpft werden. Die Impfstofflieferung erfolgt direkt über die krankenhausversorgenden Apotheken, die Impfzentren sind daran nicht beteiligt.“

Für ein einzügiges Impfzentrums mit vier Impfplätzen werden laut Konzept maximal 18 Mitarbeiter benötigt: Damit können bei vier Impfplätzen bis zu 20 Personen je Stunde geimpft werden. Für die Leistungen pro Tag müssen erforderliche Pausenzeiten und Zeiten für den Personalwechsel mit einberechnet werden: „Durch Erhöhung der Personalkapazität – insbesondere von Ärztinnen und Ärzten, zwei- oder mehrzügiger Parallelbetrieb bzw. Schichtbetrieb – sollten die Impf-Kapazitäten entsprechend an die zur Verfügung stehenden Impfstoffdosen und die Anzahl zu impfender Personen angepasst werden können, sobald Informationen dazu vorliegen.“

Ärzte werden durch das Land gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVN) „rekrutiert und für die örtliche Besetzung der Impfzentren“ gemeldet. Die Delegation ärztlicher Leistungen an medizinisches Fachpersonal sei möglich. Der verantwortliche Arzt habe dazu eine Auswahlpflicht für die Eignung der betreffenden Person, eine Anleitungspflicht und die Durchführung zu überwachen. Insbesondere medizinische Fachangestellte oder Gesundheits- und Krankenpfleger könnten als impfbefähigtes Personal herangezogen werden, heißt es weiter. Als Unterstützungskräfte kommen in Niedersachsen primär um Beschäftigte der kommunalen Verwaltungen in Frage. Alternativ sei auch ein Einsatz von studentischen Hilfskräften, geringfügig Beschäftigten oder Beschäftigten eines externen Dienstleisters möglich. Die Unterstützungskräfte sollen die Aufgaben der Betreuung, verschiedenster Hilfestellungen für zu impfende Personen sowie Unterstützungen für die übrigen Stationen übernehmen.

Für die Sicherheit soll auch gesorgt werden: Es könne je nach öffentlicher Wahrnehmung erforderlich werden, über den Sicherheitsdienst hinaus, eine zeitweise Präsenz der Polizei vorzusehen. Zusätzlich müsse ein 24/7-Objektschutz sichergestellt werden. An einen externen Objektschutz seien erhöhte Anforderungen zu stellen, einschließlich einer besonderen Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals sowie einer Videoüberwachung des Impfstofflagers.

Eine Impfstraße besteht aus fünf Stationen: Anmeldung, Registrierung, Impfgespräch, Impfung und Wartebereich. Insgesamt dauert der Prozess etwa 30 Minuten, wobei drei Minuten für das ärztliche Impfgespräch vorgesehen sind.

 

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