Explodierende Infektionszahlen

Corona-Krisenszenario: Zusätzliche Not- und Botendienste

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Berlin -

Ein Ansturm von Corona-Patienten auf die Apotheken ist bislang ausgeblieben. Doch die Behörden beschäftigen sich angesichts der rasant steigenden Fallzahlen wieder mit Krisenszenarien. In Nordrhein-Westfalen plant man für den Fall der Fälle mit zusätzlichen Not- und Botendiensten.

Aktuell treibt viele Apotheker:innen die Sorge um, wie sie bei größeren Personalausfällen ihren Apothekenbetrieb und damit die Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten. Mehrfach hat es im Verlauf der Pandemie bereits Situationen gegeben, in denen Apotheken in solchen Situationen erlaubt wurde, ihre Öffnungszeiten zu reduzieren oder vorübergehend ganz zu schließen.

Doch die Behörden stellen sich aber auch auf den Fall ein, dass auf einen Schlag extrem viele Corona-Infizierte mit Medikamenten beliefert werden müssen. Dies ist zwar seit Beginn der Pandemie noch nicht eingetreten, könnte aber bei hunderttausenden Infizierten gleichzeitig zum Problem werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat daher die Ärzte- und Apothekerorganisationen gebeten, sich auf ein solches Szenario einzustellen. Die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe haben in einem Eckpunktepapier auf zwei Seiten skizziert, wie sie in einem solchen Fall die Versorgung sicherstellen wollen. Die Kreisvertrauensapotheker:innen sollen demnach kontinuierlich melden, wie die Versorgungslage aussieht. Steigt die Nachfrage plötzlich an, sollen Apotheken ihre Öffnungszeiten ausweiten, sodass Patient:innen beispielsweise auch am Wochenende mit Medikamenten beliefert werden können.

Dies soll zunächst auf freiwilliger Basis geschehen, interessierte Kolleg:innen sollen sich bereits vorab melden. Im Extremfall sieht das Papier aber auch vor, dass Apotheken zu zusätzlichen Diensten verpflichtet werden. Ähnlich sieht es beim Botendienst aus: Weil Corona-Patienten ihr Zuhause nicht verlassen dürfen, sollen sie bis 22 Uhr über den Botendienst versorgt werden. Dieser soll ärztlich verordnet werden – und entsprechend höher vergütet werden als die Standardzustellung mit 2,50 Euro.

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