Corona-Impfstoffe: So rechnen Apotheken ab APOTHEKE ADHOC, 15.04.2021 15:02 Uhr
Die Verteilung der Corona-Impfstoffe an die Arztpraxen hat sich in vielen Apotheken schnell eingespielt. Nur die Abrechnung ist noch immer nicht final geklärt. Fest steht, dass die Apotheken zwei verschiedene PZN für die Impfstoffe von Biontech und AstraZeneca verwenden sollen und die Vergütung für den Großhandel mit abrechnen. Allerdings sollen die Rezepte erst ab der kommenden Woche bedruckt werden, weil erst dann die Daten im Artikelstamm hinterlegt sein werden.
„Bitte warten Sie mit der Bedruckung der Rezepte bis Anfang der kommenden Woche, da bis dahin die entsprechenden Daten im Artikelstamm hinterlegt werden und auch in der Warenwirtschaft eingespielt werden sollen“, schreibt der AVNR gerade an seine Mitglieder. Seitens der Abda sei man darüber informiert worden, dass noch weitere Hinweise zum Abrechnungsprozedere übermittelt würden.
Grundsätzlich läuft die Abrechnung wie folgt: Die Ärzt:innen verordnen auf einem normalen Muster 16-Rezept generisch eine bestimmte Anzahl „Covid-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör“. Als Kostenträger müssen die Praxen „Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)“ eintragen, die IK-Nummer ist 100038825. Offenbar ist das nicht in jeder Apotheken-EDV auswählbar. Der AVNR rät in diesem Fall zum direkten Austausch mit dem Softwarehaus.
Die Rezepte werden mit der Impfstoff-spezifischen PZN bedruckt: 17377588 für Comirnaty von Biontech, PZN 17377625 für Vaxzevria von AstraZeneca. Beide PZN sind mit 0,00 Euro in der Software hinterlegt. Somit muss der Betrag manuell pro Vial angepasst werden. Die Apotheke erhält je abgegebener Durchstechflasche 6,58 Euro netto.
Um die Abwicklung für das BAS zu erleichtern, rechnen die Apotheken aber auch die Vergütung für den liefernden Großhandel mit ab. Dieser erhält 9,65 Euro netto je Durchstechflasche, bei Biontech – da tiefkühlpflichtig – sind es 11,55 Euro netto. Für das Impfbesteck und -zubehör werden je abgegebener Durchstechflasche 1,65 Euro netto zusätzlich in Rechnung gestellt. Ab dem 10. Mai sinkt die Großhandelsvergütung pro Durchstechflasche dann pauschal auf 6,55 Euro netto.
Diese Beträge müssen mit der Menge der abgegebenen Vials je Impfstoff multipliziert werden. Daraus ergibt sich später auch der Betrag, den die Apotheke an den Großhandel abführen muss. Aufgrund des Gesamtbetrags auf dem Rezept bei unterschiedlichen Beträgen je nach Impfstoff ist der Abgleich mit der Großhandelsrechnung zwar etwas aufwändig, nachvollziehbar ist die Abrechnung aber anhand der PZN.
Die Bedruckung der Rezepte soll mit Auslieferung an die Ärzte mit der Menge an abgegebenen Vials erfolgen. Wurde weniger geliefert als bestellt, kann die Apotheke dies handschriftlich auf der Verordnung vermerken. Die bedruckten Rezepte kommen normal mit in die Abrechnung.
Noch gestern hatte der Berliner Apotheker-Verein (BAV) seine Mitglieder darauf hingewiesen, dass die Einzelheiten für die Bedruckung der bereits erfolgten Lieferungen mit Covid-19-Impfstoffen noch immer nicht publiziert seien. „Es ist daher zu empfehlen, die Rezepte noch nicht zu bedrucken und gegebenenfalls auch noch nicht in die nächste Abrechnung zu geben.“ Doch heute hat auch der BAV aktualisierte Informationen verschickt.
Die Abda verweist auf Nachfrage auf den passwortgeschützten Mitgliederbereich der eigenen Website: „Bitte gehen Sie gerne davon aus, dass sich im Laufe der kommenden Woche auch Informationen zur Abrechnung dort finden werden und/oder an die Mitgliedsorganisationen versandt werden.“