Die Abda will die Verschiebung der Regelungen zu Corona-Impfungen ins Sozialgesetzbuch (SGB V) nutzen, um eine Erhöhung des Honorars durchzusetzen. Dies machte Dr. Christiane Eckert-Lill, Geschäftsführerin Pharmazie, bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Gaspreisbremsengesetz und den damit verbundenen Änderungsanträgen deutlich. Auch der Großhandel fordert mehr Geld.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Regelungen aus der Impfverordnung (ImpfVO) übergangsweise ins SGB V überführen. Dazu sollen entsprechende Formulierungen per Änderungsantrag mit dem Gaspreisbremsengesetz verabschiedet werden.
Bei der Anhörung machte Eckert-Lill deutlich, dass zwar die Vergütung 1:1 überführt werden solle. Das reiche aber im Grundsatz nicht aus: „Die allgemeine Preissteigerung ist nicht ausreichend berücksichtigt.“
Auch der Großhandelsverband Phagro fordert einen Nachschlag: Die Vergütung sei nicht mehr ausreichend, der Großhandel habe ein Wirtschaftlichkeitsproblem. Das betreffe auch die Auslieferung der Antikörperpräparate gegen Covid-19. Hier gebe es ein grundsätzliches Problem, da die Vergütung zwingend an die Abgabe geknüpft sei.
Im Auftrag des Bundes lagere der Großhandel mehr als eine Million Packungen ein, von denen aber angesichts der geringen Nachfrage nur ein kleiner Teil abgerufen werde. „Wir werden hier absehbar erhebliche Probleme bekommen“, so Geschäftsführer Michael Dammann. Demnächst werde man auf hunderttausenden Packungen sitzen, die nicht abgefragt würden. „Es gibt keinerlei Regelungen, wie damit umzugehen ist.“
Der Phagro macht sich für eine Aufwandsentschädigung stark. Eine entsprechende Platzhalterregelung habe man für die Übergangsregelungen vorgelegt. Der Phagro schätzt die Kosten für die Lagerung auf 50 Cent pro Packung und Monat. Entsorgungskosten kämen unter Umständen noch hinzu.
Die Kassen wüssten gerne den Abgabepreis der Impfstoffe, um auch die Vergütung für die Handelsstufen weiterentwickeln zu können. „Grundsätzlich könnte man Vergütungen über die Arzneimittelpreisverordnung regeln“, so Markus Grunenberg vom GKV-Spitzenverband. Auch bei den Ärzten würden die Kassen gerne sparen: Man müsse über die Vergütung von 28 Euro je Impfung sprechen, auch mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit und vergleichbare Impfungen. Einfachimfpungen würden beispielsweise nur mit 8 Euro vergütet, inklusive Surveillance könne man sich bis zu 10 Euro vorstellen. Dies gelte dann auch für andere Berufsgruppen.
Corona-Impfungen in Apotheken sehen die Kassen ambivalent: Einerseits müsse man den Bedarf hinterfragen, da man in einer Stabilisierungsphase der Impfkampagne angekommen sei. Andererseits seien Impfungen auch für Menschen empfohlen, die ansonsten keinen Anlass für einen Arztbesuch hätten, so Grunenberg.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist gegen Impfungen in Apotheken: Die Praxen seien ohne Weiteres in der Lage, die Impfungen im derzeitigen Umfang durchzuführen. Darüber hinaus gebe es immer mehr Indikationsimpfungen, so KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. „Die Indikationsstellung kann in der Apotheke nicht gemacht werden, deshalb gibt es auch keine Notwendigkeit mehr für Impfungen in der Apotheke.“
Die Forderung nach einer Honorarkürzung lehnt die KBV ab, denn der Aufwand sei viel höher als bei anderen Impfungen. Was die Ärzte sich dringend wünschen, wären nicht nur Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) für die Regelversorgung, sondern auch Einzelpackungen. Diese würden aber wohl erst im zweiten Halbjahr ausgeliefert.
Auch die Abda sieht keinen Anlass für eine Kürzung der Vergütung: Covid-Impfungen seien im Vergleich zur Grippeimpfung deutlich aufwändiger: Das betreffe die Mehrdosenbehältnisse und das Auseinzeln, die Lagerung, die Surveillance und die Beachtung der Vorgaben aus den Ländern. „Das sind zwei ungleiche Dinge, die hier gleich gemacht werden sollen.“ Im Übrigen gebe es durchaus einen Bedarf für Corona-Impfungen in der Apotheke: „Wir wissen aus den Modellprojekten zu Grippeimpfungen, dass wir auch Menschen erreichen, die nicht in die Arztpraxis gehen würden. Insofern können wir einen Beitrag zur Steigerung der Impfquote leisten.“
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