Pro Notdienst erhalten die Apotheken im 2. Quartal 345,36 Euro. Das ist zwar mehr als im Vorjahr, aber weniger als in den ersten drei Monaten. Hintergrund ist die gesunkene Zahl der Rx-Packungen.
Knapp 35 Millionen Euro sind in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) geflossen, im ersten Quartal waren es noch knapp 42 Millionen Euro. In der Geschäftsstelle geht man davon aus, dass neben dem saisonbedingten negativen Mengeneffekt auch der Lockdown und die Bevorratungskäufe im März zu einem geringeren Absatz in den Apotheken geführt haben: Obwohl es im zweiten Quartal einen Arbeitstag mehr gab, dank die Zahl der abgegebenen Packungen um 16 Prozent.
Zieht man die Verwaltungsausgaben von knapp 500.000 Euro ab, bleiben 34,5 Millionen Euro, die für die Vergütung der 99.842 Notdienste (1. Quartal: 99.899) in insgesamt 18.821 Apotheken zur Verfügung stehen. Damit sinkt die Notdienstpauschale von 411,53 Euro auf 345,36 Euro, ein Rückgang um 66,17 Euro beziehungsweise 16 Prozent.
Seit Jahresbeginn fließt für jede zulasten der Krankenkassen abgegebene Rx-Packung mehr Geld in den NNF. Das Zusatzhonorar wurde von 16 auf 21 Cent angehoben. Weil das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) noch auf sich warten lässt, wurde diese Erhöhung vorgezogen; die Unterstützung kommt laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) vornehmlich den Apotheken in strukturschwachen Regionen zugute, die häufig Notdienste leisten. Die Pauschale sollte rechnerisch auf circa 350 Euro pro Volldienst steigen.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
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