Corona-Fall im Team: Was nun? APOTHEKE ADHOC, 05.11.2020 13:32 Uhr
Der Albtraum jedes Apothekers: Ein Mitarbeiter wird positiv auf das neue Coronavirus getestet. Was dann zu tun ist, darüber haben die wenigsten Kollegen eine konkrete Vorstellung. Denn jeder Fall wird vom zuständigen Gesundheitsamt bewertet. Die Apothekerkammer in Sachsen-Anhalt gibt Tipps, wie mit der Ausnahmesituation umzugehen ist.
Die Verunsicherung unter den Kollegen sei verständlicherweise groß, denn mit zunehmenden Fallzahlen steige auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich auch Apothekenmitarbeiter – trotz aller Vorsichtsmaßnahmen – infizierten, so Geschäftsführerin Dr. Christine Heinrich. Eine allgemeine Handlungsempfehlung, wie sich eine Schließung der kompletten Apotheken vermeiden lässt, gibt es laut Heinrich nicht, da jeder Einzelfall für sich betrachtet wird.
Grundsätzlich sie bei einem Kontakt zu einer infizierten Person oder einer Infektion das örtliche Gesundheitsamt zuständig. Dort sei auch bekannt, dass Apotheken zur kritischen Infrastruktur (KritIs) gehören und dass im Corona-Kontaktfall die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) für medizinisches Personal angewendet werden.
Sollte das Gesundheitsamt dennoch Mitarbeiter als Kontaktpersonen in Quarantäne schicken wollen, sollten sie darauf hinweisen, dass sie in einer Apotheke tätig und für die Aufrechterhaltung des Betriebes unverzichtbar sind und dass Apotheken die Versorgung der Bevölkerung obliegt und sie damit zu den systemrelevanten Einrichtungen gehören. Außerdem soll darauf hingewiesen werden, dass Apothekenmitarbeiter dem medizinischen Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern gleichgestellt sind und damit die Handlungsoptionen des RKI zu berücksichtigen sind.
„Danach kann das zuständige Gesundheitsamt Abweichungen vom allgemeinen Kontaktpersonenmanagement vornehmen mit dem Ziel, eine vorzeitige Tätigkeitswiederaufnahme zur Gewährleistung der Arzneimittelversorgung zu gestatten“, so Heinrich. Für die Apotheken von besonderer Relevanz seien dabei das durchgehende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und ein erweitertes Hygienemanagement. Mindestens zweimal sollte auf eine Infektion mit Sars-CoV2 getestet werden, nämlich an Tag 1 sowie Tag 5 bis 7 nach Erstexposition. Eine Wiederholung nach 14 Tagen sei sinnvoll.
Ebenfalls wichtig seien Selbstbeobachtung und Dokumentation der Symptome. Unter Umständen komme eine Minimierung der Patientenkontakte in Betracht, etwa durch Klappendienst oder eingeschränkte Öffnungszeiten. Im Ernstfall sei gegebenenfalls eine temporäre Schließung der Apotheke bis zum Vorliegen der ersten negativen Testergebnisse erforderlich.
Generell empfiehlt sie ihren Kollegen, in dieser Ausnahmesituation einen kühlen Kopf zu bewahren, die Situation und die Handlungsoptionen gedanklich durchzuspielen und die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten. Alle Entscheidungen des Gesundheitsamtes solle man sich schriftlich geben lassen, um einen Ansprechpartner zu haben und eine angeordnete Quarantäne später belegen zu können. Auch die Kammer sollten die Kollegen informieren – damit man im Bedarfsfall alle Optionen noch einmal durchprüfen könne.
In Bremen teilte das Gesundheitsamt gegenüber der Apothekerkammer kürzlich empfohlen, dass ohne Mindestabstand eine FFP2-Maske getragen werden sollte, da man im Fall einer Infektion im Team nur noch als Kontaktperson der Kategorie 3 eingestuft werde. Dagegen sei die Anordnung einer Quarantäne nicht ausgeschlossen, wenn ausschließlich ein normaler Mund-Nasen-Schutz getragen werde und enger und direkter Face-to-Face-Kontakt über kumulativ mehr als 15 Minuten bestanden habe. Die Entscheidung hänge dann von weiteren Faktoren ab.
Auf gemeinsame Mittagspausen sollte verzichtet werden, so die Vorgabe in Bremen: Wenn sich zwei oder mehr Kollegen gemeinsam in einem Aufenthaltsraum aufhalten und zusammen essen, würden auch sie – selbst bei einem Abstand von 1,50 bis 2 m – als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft. Laut Gesundheitsamt müssen die Abstände wesentlich größer sein und eine optimale Lüftungssituation gegeben sein – Stichwort Querlüften. Wenn dies im Aufenthaltsraum der Apotheke nicht möglich sei, müssten die Pausen versetzt genommen werden.