Corona-Bonus: Apotheker schüttet 15.000 Euro aus Alexander Müller, 22.05.2020 09:42 Uhr
Im Rahmen der Corona-Soforthilfen hat die Bundesregierung einmalige Sonderzahlungen an Mitarbeiter in Höhe von 1500 Euro steuerfrei gestellt. Davon haben auch viele Inhaber Gebrauch gemacht und die zusätzliche Belastung ihrer Angestellten anerkannt. Apotheker Wolfram Schmidt ist einer davon. Er hat insgesamt 15.000 Euro an sein Team ausgeschüttet.
Schmidt betreibt im niedersächsischen Northeim die Mühlen-Apotheke und die Apotheke am Wieter. Teil der Unternehmensgruppe Aponom ist außerdem ein ausgedehntes Hilfsmittel- und Impfstoffgeschäft. Weil damit insgesamt rund 50 Mitarbeiter für Schmidt tätig sind, haben sich Boni summiert: 400 Euro pro Kopf, Teilzeitkräfte wurden entsprechend anteilig bedacht.
Gerade der März sei ein harter Monat gewesen, berichtet Schmidt, der damit die Erfahrungen vieler seiner Kollegen teilt. Nicht nur Desinfektionsmittel und Schutzmasken wurden massiv nachgefragt, viele Chroniker haben sich aus Sorge vor Engpässen oder einem Lockdown zudem mit ihren Medikamenten eingedeckt. Doch anders als bei etlichen Kollegen war bei Schmidt im April immer noch recht viel los, den angeschlossenen Ärztehäusern sei Dank. Apotheken in Fußgängerzonen oder Einkaufszentren hatten es in dieser Zeit wirtschaftlich besonders schwer.
Doch auch in Schmidts Apotheken ist vor allem der Umsatz explodiert – der Gewinn sei dagegen auf Vorjahresniveau, berichtet der Apotheker. Masken und Desinfektionsmittel sind nicht unbedingt die margenstärksten Produktgruppen, vor allem angesichts der steigenden Einkaufspreise. Hinzu kamen Investitionen für Schutzmaßnahmen. „Die ganze Mehrarbeit haben meine Mitarbeiter geleistet, die für unsere Kunden da waren, und das finde ich dann auch anerkennenswert“, so Schmidt. 15.000 Euro hat er als steuerfreien Bonus ausgeschüttet.
Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber eingeräumt: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bis zum 31. Dezember aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Voraussetzung ist laut dem Steuerberater Torsten Feiertag, dass diese Zuwendungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen, Bewertungsvergünstigungen oder Pauschalbesteuerungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt und können neben der hier aufgeführten Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 11 EStG ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Laut einer aposcope-Umfrage haben 21 Prozent der Inhaber einen Bonus ausgezahlt, ebenso viele haben das noch vor. Den Freibetrag schöpfen allerdings nur die wenigsten Chefs voll aus. In den meisten Fällen belaufen sich die Sonderzahlungen auf unter 250 Euro (31 Prozent) oder zwischen 250 und 500 Euro (28 Prozent).
Die Apothekengewerkschaft Adexa hat in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auf die Möglichkeit des steuerfreien Bonus hingewiesen. Im Video-Interview mit WIRKSTOFF.A sagte der Adexa-Vorsitzende Andreas May: „Wichtig ist dabei, dass sich das nicht vermischt – mit dem Abgelten Überstunden oder anderen Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld.“ Die Arbeitnehmer hätten jetzt die Gelegenheit, das Thema von sich aus anzusprechen. Am besten in einer ruhigen Minute den Chef abpassen oder einen Termin vereinbaren. „Aber es gibt eben auch genügend Fälle, wo der Chef in der Teambesprechung gesagt hat. ‚Ihr bekommt von mir einen Bonus‘“, berichtet May. In einigen Fällen seien sogar Inhaber direkt auf ihn zugekommen, um sich zu informieren, noch bevor die Regierung den „Corona-Bonus“ steuerfrei gestellt hat.