Einzelimport für Substitol

Compensan: Sonder-PZN und Mengenfaktor, kein Hash-Code

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Berlin -

Das Präparat Compensan (Gerot Lannach) wird aktuell als Alternative zu Substitol (Mundipharma) abgegeben; für das Morphin-haltige Präparat besteht seit Längerem ein Lieferengpass. Apotheken müssen seit dem 1. Mai an die Sonder-PZN denken – nur so können die Krankenkassen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) erhalten.

Substitol ist derzeit das einzige Morphin-haltige Fertigarzneimittel, das über eine entsprechende Zulassung zum Einsatz als Substitutionsmittel in Deutschland verfügt. Aufgrund eines anhaltenden Lieferengpasses steht das Präparat allerdings nicht zur Verfügung. Der Austausch durch ein anderes Morphin-haltiges Präparat, welches lediglich bei Schmerzen indiziert ist, ist aufgrund der bestehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften nicht möglich. Da Off-Label-Verschreibungen keine Lösung darstellen, können Ärzt:innen und Apotheken auf Compensan (Gerot Lannacher) als Einzelimport zurückgreifen.

Nur durch Aufbringen der jeweiligen Sonder-PZN können die Krankenkassen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) erhalten. Hierbei handelt es sich um ein Verteilungsinstrument, das einen fairen Wettbewerb ermöglichen soll: Der Morbi-RSA soll für Balance zwischen dem Einkommen und den Erkrankungen der Versicherten sorgen. Nicht beeinflussbare Faktoren der Versichertenstruktur sollen durch das Verteilungsinstrument ausgeglichen werden.

Folgende drei Sonder-PZN wurden geschaffen:

  • 17716636: Compensan 100 mg 1 Retardtablette – (Verwendungszweck: Abrechnung von Compensan aufgrund des Lieferengpasses von Substitol)
  • 17716671: Compensan 200 mg 1 Retardtablette – (Verwendungszweck: Abrechnung von Compensan aufgrund des Lieferengpasses von Substitol)
  • 17716694: Compensan 300 mg 1 Retardtablette – (Verwendungszweck: Abrechnung von Compensan aufgrund des Lieferengpasses von Substitol)

Apotheken müssen alle Compensan-Abgaben mit Sonder-PZN versehen. Dabei ist es egal, ob einzelne Blister oder ganze Packungen abgegeben werden. Im Gegenzug hat der GKV-Spitzenverband bestätigt, dass auf die Bedruckung mit Hash-Codes verzichtet wird. Die Anzahl der verordneten Tabletten findet sich also im Mengenfaktor wieder.

Beispiel: 30 Tabletten Compensan 300 mg, Compensan 200 mg 15 Tabletten und Compensan 100 mg 10 Tabletten

Bei den 30 Tabletten à 300 mg und den 10 Tabletten à 200 mg handelt es sich um eine jeweils komplette Packung. Lediglich bei den 15 Tabletten à 100 mg handelt es sich um ausgeeinzelte Tabletten. Dennoch müssen überall die Sonder-PZN mit dem jeweiligen Mengenfaktor pro Tablette – nicht pro Packung – angegeben werden.

Rezeptzeile 1:
Compensan 300 mg 30 Tbl.

  • PZN = 17716694; Mengenfaktor= 30; Taxe= vereinbarter Preis (Gesamtbetrag aller abgegebenen Retardtabletten dieser Wirkstärke)

Rezeptzeile 2:
Compensan 200 mg 10 Tbl.

  • PZN = 17716671; Mengenfaktor= 10; Taxe= vereinbarter Preis (Gesamtbetrag aller abgegebenen Retardtabletten dieser Wirkstärke)

Rezeptzeile 3:
Compensan 100 mg 15 Tbl.

  • PZN = 17716636; Mengenfaktor= 15; Taxe= vereinbarter Preis (Gesamtbetrag aller abgegebenen Retardtabletten dieser Wirkstärke)
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