Temperaturkontrolle

Buse: Versender brauchen kein Thermostat

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Berlin -

Eine genaue Temperaturkontrolle ist für Pharmagroßhändler Pflicht – selbst auf kurzen Strecken. Versandapotheken müssen die Gradzahl in verschickten Päckchen dagegen nicht dokumentieren. Das will die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ändern. Bei den Versandapotheken wird dieser Vorstoß heftig kritisiert.

Die EU-Richtlinie zur Guten Distributionspraxis (GDP) gilt für Großhändler. Sie müssen sicherstellen, dass die Lagerbedingungen von Arzneimitteln auch während des Transports eingehalten werden.

Die AKNR hatte in ihrem Antrag zum Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf kritisiert, dass eine Lagerung unter 25 Grad Celsius von nicht kühlpflichtigen Arzneimitteln von Versandapotheken und den Transportunternehmen nicht gewährleistet werde. Das ist aus Sicht der Kammer ein Verstoß gegen die Grundsätze des Verbraucherschutzes.

Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) und Inhaber der Versandapotheke Mycare, sieht kein Qualitäts-Problem: „Den Arzneimittelversand gibt es seit mehr als zehn Jahren – und mir ist kein Sachverhalt bekannt, bei dem Patienten Schaden genommen haben.“ Genau das Gegenteil sei der Fall: Für viele Verbraucher sei er einer fester Bestandteil der Apothekenlandschaft.

Buse kritisiert, dass die AKNR versucht, den Geltungsbereich der EU-Vorgabe auszuweiten: „Die GDP-Richtlinie gilt für den pharmazeutischen Großhandel und Unternehmen, die eine Großhandelslizenz haben. Sie gilt explizit nicht für Apotheken, also auch nicht für Apotheken mit Versandhandel – auch wenn das vielleicht nicht jedem bekannt ist.“

Für den Mycare-Chef stellt sich daher die Frage, warum ein Aspekt einer Verordnung herausgestellt und für andere gelten soll. „Es schreibt ja auch niemand dem Großhandel vor, Apotheker – obwohl sie die Fachleute für Arzneimittel sind – zu beschäftigen.“ Eine solche Selektivbetrachtung sei nicht nachvollziehbar.

Besonders absurd findet Buse, dass die Apotheker sich dagegen gewehrt haben, dass die Vorgaben der Good Manufacturing Practice (GMP) auch für sie gelten. „Es ist gar nicht so lange her, da hat Herr Engelen noch frohlockt, dass die GMP-Regeln nicht in der Apothekenbetriebsordnung verankert wurden.“ Als amüsierter Betrachter könne man sich da schon fragen, was die Wunschvorstellung der Apothekerkammer Nordrhein sei: kein GMP für Apotheken, aber GDP für Versandapotheken?

„Einerseits soll es eine Schutzzone geben, andererseits kann es gar nicht genug Vorschriften geben“, so Buse. Dabei verkenne Engelen, dass mit Zulassung des Versandhandels bereits viele Vorschriften geschaffen worden seien, die über die Anforderungen an eine Offizinapotheke hinausgingen, so Buse mit Blick auf die QMS-Pflicht.

Buse warnt zudem, dass eine Ausweitung der GDP-Richtlinie nicht nur für Versandapotheken, sondern auch für Vor-Ort-Apotheken folgenschwer wäre: „Das würde auch millionenfach Botendienste betreffen. Oder sollen Fahrradkuriere mit Temperaturloggern ausgestattet werden?“ Aus seiner Sicht würde eine Ausweitung besonders die kleinen Apotheken treffen, „denn die großen finden eine Lösung“.

Aus Sicht von Engelen erfüllen Apotheken und Großhändler im Rahmen der Zustellung auf kurzen Wegen die Vorgaben bereits heute. Von einer Unterscheidung zwischen einer schnellen Zustellung und einem langen Transport will Buse aber nichts wissen: „Wenn man die GDP-Richtlinie liest, dann stellt man fest, dass es diese Unterscheidung nicht gibt.“ Aus seiner Sicht wäre das auch absurd: „Dann müsste sich ein Berliner Großhändler in der Stadt nicht an die GDP-Vorgaben halten, für die Belieferung von 50 Kilometer entfernten Apotheken dann aber doch.“

Ohnehin ist fraglich, ob der Antrag der AKNR zu Änderungen führen wird – selbst wenn die Delegierten ihm zustimmen. In einer Stellungnahme an die Noweda hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärt, dass die Regelungen zu recht unterschiedlich seien – wegen unterschiedlicher Rechtsgrundlagen, Transportzeiten und Liefermengen. Aus Sicht des BMG muss aber auch beim Versandhandel sichergestellt werden, „dass Qualität und Wirksamkeit erhalten bleiben“.

Der Münchener Apotheker Dr. Hermann Vogel jr., der das Thema im Februar auf das Tableau gebracht hatte, indem er die Noweda aufforderte, die Umsetzung der GDP-Richtlinie zu stoppen, begrüßt den Vorstoß aus Nordrhein. Das Arzneimittel habe keine anderen Transportbedingungen, nur weil es statt von einem Großhändler von einem Versandapotheker verschickt werde, findet Vogel.

Die Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC halten eine Temperaturkontrolle für Versandapotheken größtenteils für angebracht: Nur fair, schließlich sei Transport gleich Transport, meinten 43 Prozent der Teilnehmer. 32 finden, nur so werde die Qualität gewährleistet.

Dass es kein Temperaturproblem gebe und Kontrollen unnötig seien, meinen 6 Prozent der Teilnehmer. 7 Prozent halten eine solche Vorgabe für einen solch gravierenden Eingriff, dass der Vertriebsweg zerstört werde. 12 Prozent teilen die Meinung von Buse, dass die Richtlinie dann auch für den Botendienst gelten würde, und halten Kontrollen für Versender daher für schwierig.

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