MS-Therapie

Cannabis aus der Apotheke

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Erstmals kann eine Patientin aus Baden-Württemberg ein Extrakt aus Hanf in einer Apotheke kaufen. Die Bundesopiumstelle stimmte unter strengen Auflagen dem Antrag einer 51-jährigen Frau zu, die unter Multipler Sklerose (MS) leidet, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Ein Arzt muss die Therapie begleiten.

MS wird in anderen Ländern bereits seit Jahren mit dem im Cannabis enthaltenen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) therapiert. Auftretende Spastiken und Schmerzen können mit der Therapie gelindert werden. Der Wirkstoff kann auch in Tablettenform oder als Mundspray eingesetzt werden. In Deutschland fällt Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz.

Die Präsidentin der Bundesapothekerkammer, Magdalene Linz, begrüßte die Entscheidung: Schwerkranke Menschen sollten in medizinisch angezeigten Einzelfällen Cannabis über die Apotheke beziehen dürfen - legal und pharmazeutisch korrekt dosiert. „Ein Freibrief ist das aber nicht, Cannabis ist nicht für jeden Patienten geeignet. Patienten, die sich auf dem Schwarzmarkt versorgen, handeln weiterhin illegal“, so Linz weiter.

Eine Genehmigung sei abhängig vom jeweiligen Einzelfall, erklärt die Bundesopiumstelle. Es müsse nachgewiesen und ärztlich attestiert werden, dass es zur Einnahme des Cannabisprodukts keine Alternative gebe. Jeder Antrag werde sorgfältig, aber wohlwollend geprüft, heißt es. Wichtig sei für die Genehmigung eines Antrags auch, dass angemessene Sicherungsmaßnahmen getroffen würden. So solle vermieden werden, dass die Droge entwendet werde.

Bis Mai 2005 waren alle Anträge von Erkrankten, Cannabis als Medizin einsetzen zu dürfen, von der Bundesopiumstelle pauschal abgelehnt worden. Ausnahmen wurden nur für wissenschaftliche oder im öffentlichen Interesse liegende Zwecke gemacht. Dann urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass auch die Gesundheit von einzelnen Patienten im öffentlichen Interesse liege. Anträge dürften nicht pauschal abgelehnt, sondern müssten in jedem Einzelfall geprüft werden.

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